Was hat diese Regelung zu 5 x 1,8 m-Sichtschutz-HECKEN in § 7, der ausweislich der Überschrift "Bauliche Anlagen..." regelt, zu suchen? Sie sollte, wie bisher, im Zusammenhang mit den Außenhecken geregelt werden. Gem. diesem Entwurf müsste man im Abstand von mindestens 1,5 Metern (soweit entspr. Platz überhaupt vorhanden ist) zu der ohnehin vorhandenen max. 1,5 m hohen Außenhecke eine weitere max. 1,8 m hohe Sichtschutz-Hecke pflanzen - Heckenlabyrinth?
anstatt einer Sichtschutzhecke auf max. 5 m Länge und mit max. 1,80 m Höhe erlaubt. Ein Grenzabstand von mindestens 1,50 m ist einzuhalten.
Kommentare
am 27. Mär. 2022
um 10:12 Uhr
Ich kann verstehen, dass man
Ich kann verstehen, dass man einige Bausünden verhindern möchte. In den meisten Anlagen wurde jedoch über Jahre die Laube und die Terrasse an das Grundstücksende gebaut. Wenn man den neuen Paragraphen nun einhalten möchte, steht bei uns der Sichtschutz mitten auf der Terrasse…
am 02. Apr. 2022
um 14:34 Uhr
Vollkommen richtig! Und wen
Vollkommen richtig! Und wen stören denn die Sichtschutzelemente an der Rückseite des Gartens? Meine Nachbarn möchten sich genauso wenig wie wir auf den Teller gucken lassen und auch gerne unbeobachtet auf der Liege dösen können. Zum gemeinsamen Kaffeetrinken gehen wir außen rum.