Wie passt Absatz 8.1. zu Absatz 8.8? Dü

Die Zäune und Tore zur Abgrenzung der Gärten zu den Wegen und öffentlichen Flächen sowie die Außeneinfriedung der Anlage sind in der Regel Eigentum der Stadt Köln und dürfen nicht eigenmächtig verändert werden.