Es ost unbedingt notwendig darauf hinzuweisen, dass sich KInder und ältere Mitbürger in Kleingartenanlagen bewegen. Das Befahren dieser Anlagen mit elektischen Fortbewegungsmitteln wie Scootern und E-Bike muss unbedingt verboten werden und hier ausdrücklich Erwähnung finden.
Das Befahren der Wege in den Kleingartenanlagen mit Motorfahrzeugen aller Art ist verboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind zulassungsfreie Elektro-Fahrzeuge. Es ist eine max. Geschwindigkeit von 6 km/h einzuhalten. In besonderen Fällen kann auf Antrag des jeweiligen Vereins eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Dabei sind die von der Stadt Köln erteilten Auflagen zum Befahren von Anlagenwegen zu beachten.
von Gast am 24.03.2022
Es ost unbedingt notwendig darauf hinzuweisen, dass sich KInder und ältere Mitbürger in Kleingartenanlagen bewegen. Das Befahren dieser Anlagen mit elektischen Fortbewegungsmitteln wie Scootern und E-Bike muss unbedingt verboten werden und hier ausdrücklich Erwähnung finden.