Es ost unbedingt notwendig darauf hinzuweisen, dass sich KInder und ältere Mitbürger in Kleingartenanlagen bewegen. Das Befahren dieser Anlagen mit elektischen Fortbewegungsmitteln wie Scootern und E-Bike muss unbedingt verboten werden und hier ausdrücklich Erwähnung finden.

Das Befahren der Wege in den Kleingartenanlagen mit Motorfahrzeugen aller Art ist verboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind zulassungsfreie Elektro-Fahrzeuge. Es ist eine max. Geschwindigkeit von 6 km/h einzuhalten. In besonderen Fällen kann auf Antrag des jeweiligen Vereins eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Dabei sind die von der Stadt Köln erteilten Auflagen zum Befahren von Anlagenwegen zu beachten.