Ein schmales Anlehngewächshaus für die Pflanzenanzucht aus selbstgewonnenem Bio-Saatgut und nicht für "wohnliche" Zwecke, sollte ohne Baugenehmgigung statthaft sein, zumal dann, wenn die gesamte Parzelle dem Gemüse- und Obstanbau dient.

wächshäuser jeder Art dürfen weder an die Laube noch an den überdachten Freisitz oder an das Gerätehaus angebaut werden.