Ein schmales Anlehngewächshaus für die Pflanzenanzucht aus selbstgewonnenem Bio-Saatgut und nicht für "wohnliche" Zwecke, sollte ohne Baugenehmgigung statthaft sein, zumal dann, wenn die gesamte Parzelle dem Gemüse- und Obstanbau dient.
wächshäuser jeder Art dürfen weder an die Laube noch an den überdachten Freisitz oder an das Gerätehaus angebaut werden.
von Gast am 24.03.2022
Ein schmales Anlehngewächshaus für die Pflanzenanzucht aus selbstgewonnenem Bio-Saatgut und nicht für "wohnliche" Zwecke, sollte ohne Baugenehmgigung statthaft sein, zumal dann, wenn die gesamte Parzelle dem Gemüse- und Obstanbau dient.