Hier ist zwingend eine Bauerlaubnis (durch den Kreisverband) notwendig. Alleine aus Gründen der Einheitlichkeit ist ein Bau einer Kleinwindanlage (auch wenn vom Staat genehmigsfrei bis 10 m Höhe) vorab eine Bauerlaubnis einzuholen. So wie es jetzt hier steht, kann dies jeder einfach bauen und die Abstände werden dann auch erst bei einer Gartenbegehung kontrolliert. Dies kann so nicht sein. Durch die Bauerlaubnis ist sichergestellt, das in allen Kleingartenanlagen nach dem gleichen Maßstab gehandelt wird. Was ist eigentlich mit dem Vogelschutz? Gilt dieser hier nicht?

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