Wenn diese Pavillons etc. als Sonnenschutz nur vier Wochen stehen dürfen, dann musss ich diese abbauen und baue sie am nöchsten Tag wieder für vier Wochen auf. Da diese ja "einbfach" sein sollen, wäre dies kein Problem, aber sicher nicht im Sinne der Gartenordnung. Der Zeitraum 1.4-30.09. eines jeden Jahres ist doich ausreichend, auf die 4 Wochenbindung kann verzichtet werden.
Partyzelte, einfache Pavillons und Sonnensegel dienen ausschließlich als Sonnenschutz. Das Aufstellen ist nur im Zeitraum vom 01.04. bis 30.09. eines jeden Jahres und nur über einen ununterbrochenen Zeitraum von jeweils 4 Wochen gestattet. Zu bestimmten Anlässen, wie zum Beispiel Feiern, ist ein darüber hinaus zeitlich begrenztes Aufstellen mit dem Vereinsvorstand abzustimmen.
von Gast am 24.03.2022
Wenn diese Pavillons etc. als Sonnenschutz nur vier Wochen stehen dürfen, dann musss ich diese abbauen und baue sie am nöchsten Tag wieder für vier Wochen auf. Da diese ja "einbfach" sein sollen, wäre dies kein Problem, aber sicher nicht im Sinne der Gartenordnung. Der Zeitraum 1.4-30.09. eines jeden Jahres ist doich ausreichend, auf die 4 Wochenbindung kann verzichtet werden.