Ein Gewächshaus stellt schon einen gewissen Wert da, daher sollte es auch bei den Wertermittlungen berücksichtigt werden. Ggf je nach Alter ist der Wert dann gering, aber festgehalten.
Ablösesumme: Bei Pächterwechsel kann eine Übernahme des Gewächshauses durch den Nachpächter nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Ansonsten gilt die Rückbaupflicht des scheidenden Pächters*in.
von Gast am 24.03.2022
Ein Gewächshaus stellt schon einen gewissen Wert da, daher sollte es auch bei den Wertermittlungen berücksichtigt werden. Ggf je nach Alter ist der Wert dann gering, aber festgehalten.