Ein Gewächshaus stellt schon einen gewissen Wert da, daher sollte es auch bei den Wertermittlungen berücksichtigt werden. Ggf je nach Alter ist der Wert dann gering, aber festgehalten.

Ablösesumme: Bei Pächterwechsel kann eine Übernahme des Gewächshauses durch den Nachpächter nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Ansonsten gilt die Rückbaupflicht des scheidenden Pächters*in.