Bei meiner Terrasse hat sich 4 Jahre nach der Übernahme gezeigt, dass der Vorpächter (Vorstandsmitglied!) ein mindestens 10cm tiefes Fundament auch unter der Terrasse gegossen hat. Dies war auf Grund der gelegten Fliesen nicht ersichtlich. Diese springen nun, dadurch kam das Fundament zum Vorschein. Wer übernimmt die Kosten für den Rückbau und die Entsorgung des Fundaments?
Das Betonieren der Terrassen und Gartenwege sowie von Einfassungen ist verboten.
von Gast am 24.03.2022
Bei meiner Terrasse hat sich 4 Jahre nach der Übernahme gezeigt, dass der Vorpächter (Vorstandsmitglied!) ein mindestens 10cm tiefes Fundament auch unter der Terrasse gegossen hat. Dies war auf Grund der gelegten Fliesen nicht ersichtlich. Diese springen nun, dadurch kam das Fundament zum Vorschein. Wer übernimmt die Kosten für den Rückbau und die Entsorgung des Fundaments?