Das Befahren mit Elektro Fahrzeugen oder Fahrrädern egal welcher Art sollte verboten werden, da es zu gefährlich ist und schnell zu Unfällen kommen kann.

(1) Das Befahren der Wege in den Kleingartenanlagen mit Motorfahrzeugen aller Art ist verboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind zulassungsfreie Elektro-Fahrzeuge. Es ist eine max. Geschwindigkeit von 6 km/h einzuhalten. In besonderen Fällen kann auf Antrag des jeweiligen Vereins eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Dabei sind die von der Stadt Köln erteilten Auflagen zum Befahren von Anlagenwegen zu beachten.

Kommentare

Wenn man z.B. neue Steine für

Wenn man z.B. neue Steine für einen neuen Weg in seinen Garten bringen muss kann man sich ja schlecht vorher ein neues Auto kaufen weil man kein Elektrofahrzeug besitzt. Anlieferung schwerer Materialien muss nach Absprache einer Zeit mit dem Verein immer möglich sein.

Finde ich auch problematisch!

Finde ich auch problematisch! Auf unseren Wegen darf man noch nicht mal Fahrrad fahren. Würde ich weglassen. Es gibt bestimmt Anlagen mit breiten Wegen, wo das möglich wäre, aber das trifft nicht auf alle zu.