Die derzeitige Begrenzung auf 2 qm Modulfläche erscheint mir im Hinblick auf das Wohn-Verbot sinnvoll; eine Vergrößerung ist nicht per se umweltfreundlich, sondern dürfte zur Anschaffung zusätzicher Stromverbraucher führen. Die Nutzung einer möglichst großen Dachfläche zur Stromerzeugung scheint mir dahingegen sehr erstrebenswert, wenn eine Netzeinspeisung erfolgt - vgl. https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/wirtschaftlichkeit-von-phot.... Die Gartenordnung sollte entsprechende Anreize setzen und die Rolle des Vereins präzisieren. Was heißt in diesem Zusammenhang "gemeinschaftlich" - Stimmenmehrheit im Vorstand/ bei allen Pächtern...?
Solaranlagen auf Dachflächen sind gestattet. Die Einspeisung von überschüssigem Strom in das Netz, ist nur zulässig, wenn der Verein dies gemeinschaftlich unterstützt
von Gast am 23.03.2022
Die derzeitige Begrenzung auf 2 qm Modulfläche erscheint mir im Hinblick auf das Wohn-Verbot sinnvoll; eine Vergrößerung ist nicht per se umweltfreundlich, sondern dürfte zur Anschaffung zusätzicher Stromverbraucher führen. Die Nutzung einer möglichst großen Dachfläche zur Stromerzeugung scheint mir dahingegen sehr erstrebenswert, wenn eine Netzeinspeisung erfolgt - vgl. https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/wirtschaftlichkeit-von-phot.... Die Gartenordnung sollte entsprechende Anreize setzen und die Rolle des Vereins präzisieren. Was heißt in diesem Zusammenhang "gemeinschaftlich" - Stimmenmehrheit im Vorstand/ bei allen Pächtern...?