Die Kausalität ist doch hier unzureichend bestimmt. Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Stellen Sie sich mal vor, man würde in einem Betrieb oder Unternehmen Wasser- und Stromanschlüsse verbieten, weil dort das dauerhafte Wohnen nicht gestattet ist. Strom und Wasser sind gekoppelt an der Notwendigkeit für die Tätigkeiten vor Ort. Und da halte ich Strom und Wasser in einem Garten, der ökologisch und naturnah bewirtschaftet werden soll, durchaus sinnvoller als dies zu verbieten und mit dem Benzinrasenmäher durch die Anlage zu fahren. Was genau will man hier eigentlich? Wenn ich in der Anlage wohnen will, kann ich das auch ohne Wasser und Strom in der Laube. Meinen Sie nicht auch? Diese Begründung macht also keinen Sinn.

Deshalb sind Wasser- und Stromnetzanschlüsse sowie Spültoiletten