Demnach ist das Befahren mit dem Fahrrad ohne Einschränkung der Geschwindigkeit erlaubt, ein zulassungsfreier E-Scooter darf die Wege befahren, ein E-Bike oder E-Lastenrad dagegen nicht. Das ist wohl überhaupt nicht sinnvoll. Gerade in den heutigen Zeiten sollte man doch E-Bikes uneingeschränkt unterstützen. Bei vielen ist dies der Ersatz fürs Auto.
Das Befahren der Wege in den Kleingartenanlagen mit Motorfahrzeugen aller Art ist verboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind zulassungsfreie Elektro-Fahrzeuge. Es ist eine max. Geschwindigkeit von 6 km/h einzuhalten
von Gast am 22.03.2022
Demnach ist das Befahren mit dem Fahrrad ohne Einschränkung der Geschwindigkeit erlaubt, ein zulassungsfreier E-Scooter darf die Wege befahren, ein E-Bike oder E-Lastenrad dagegen nicht. Das ist wohl überhaupt nicht sinnvoll. Gerade in den heutigen Zeiten sollte man doch E-Bikes uneingeschränkt unterstützen. Bei vielen ist dies der Ersatz fürs Auto.