Es ist wenig sinnvoll, die ununterbrochene Nutzung auf 4 Wochen zu begrenzen, da der Pavillon bei Einhaltung von Grenzabständen usw. niemanden stört und auch niemals 4 Wochen ununterbrochen genutzt wird. Moderne Gartenpavillons immer wieder abzubauen ergibt ebensowenig Sinn, weil sie dadurch leiden, Schaden nehmen und öfter erneuert werden müssen, was nicht im Sinne der Abfallvermeidung sein kann. Wenn überhaupt, dann ist es sinnvoll, z.B. maximale Pavillongrößen von ca. 16 m² festzulegen und größere Partyzelte nur zur vorübergehenden Aufstellung (z.B.) für gelegentliche Feierlichkeiten zuzulassen.

(28.3) Partyzelte, einfache Pavillons und Sonnensegel dienen ausschließlich als Sonnenschutz. Das Aufstellen ist nur im Zeitraum vom 01.04. bis 30.09. eines jeden Jahres und nur über einen ununterbrochenen Zeitraum von jeweils 4 Wochen gestattet. Zu bestimmten Anlässen, wie zum Beispiel Feiern, ist ein darüber hinaus zeitlich begrenztes Aufstellen mit dem Vereinsvorstand abzustimmen.

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