Damit würde der Erdkühlschrank als Klassiker ökologischer Kleingartenkultur komplett verloren gehen. In Zeiten von Energieknappheit sollten derartige Technologien keinesfalls verboten werden. Dieser Abschnitt sollte entweder ersatzlos gestrichen oder das Maximalvolumen des Unterirdischen Sammelbehälters z.B. auf ein Volumen von 0,25 m³ begrenz werden und nur für für die Lagerung nicht umweltgefährdender Flüssigkeiten und Materialien genutzt werden dürfen.
26) Unterirdische SammelbehälterUnterirdische Sammelbehälter für Flüssigkeiten oder Materialien jeglicher Art sind verboten. Vorhandene Behälter sind zu entfernen, die Grube ist fachgerecht mit Unter- und Oberboden zu verfüllen.
Kommentare
am 03. Apr. 2022
um 13:29 Uhr
Ich glaube es geht hier nicht
Ich glaube es geht hier nicht um die eine oder andere kleine blaue Tonne die in der Erde steckt und
zu Kühlen verwendet wird. Auch das geringe Eingraben der Regentonnen um eine Standfestigkeit zu erreicht ist hier bestimmt nicht angesprochen.
Hier geht es um die 1000Liter Behälter (IBC) die in der Erde versenkt sind. Diese werden mit der Zeit brüchig und können in sich zusammenbrechen ( wehe dem der da drauf steht )
Generell sollte Moderne Auffangbehälter ( mit Abnahme und Prüfzeichen ) eingebaut werden dürfen. Die Verwendung alter Sickergruben zu Auffangen von Regenwasser sollte auf keinen Fall gestattet werden. Das sollte halt alles besser angesprochen werden, und nicht mit einem wischi waschi beschrieben werden.
Aber dafür haben wir ja alle die Möglichkeit unsere Meinung kund zu tun.