Auch bekieste Flächen können zahlreichen Kleintieren als Lebensraum dienen. Daher sollte kein grundsätzliches VErbot ausgesprochen werden. Es sollten ggf. maximale Flächengrößen definiert und wurzelsichere Folien und andere Unterlagen verboten werden.

23) Kies- und SchotterbeeteDas Anlegen von Kies- oder Schotterbeeten u. ähnlichem ist verboten. Vorhandene Kies- und Schotterbeete etc. sind umgehend fachgerecht zurück zu bauen. Die Steine sind restlos zu beseitigen, der Boden als kleingärtnerisch nutzbare schadstofffreie Fläche wieder herzustellen.