Es ergibt wenig Sinn, dass Aufstellen zeitlich zu begrenzen. Wenn überhaupt sollte die Nutzung auf die Zeit zwischen 01.04. und 30.09. begrenz werden. Jedoch ergibt auch dies wenig Sinn, weil außerhalb dieses Zeitraums nur wenige Pächter im Garten sind und eine Ruhestörung kaum zu erwarten ist.

Das Aufstellen ist nur in dem Zeitraum vom 01.04. bis zum 30.09. eines jeden Jahres erlaubt.