dies sehe ich sehr bedenklich. Bei uns in der Anlage fahren regelmäßig die Schulkinder mit den E-Rollern durch die Anlage zur Schule. Wenn dann ein Pächter aus seinem Garten kommt, ist es schon mehrfach im letzten Jahr zu " fast" Unfällen gekommen. Hier empfehle ich dies nicht zu zulassen.

Das Befahren der Wege in den Kleingartenanlagen mit Motorfahrzeugen aller Art ist verboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind zulassungsfreie Elektro-Fahrzeuge. Es ist eine max. Geschwindigkeit von 6 km/h einzuhalten. In besonderen Fällen kann auf Antrag des jeweiligen Vereins eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Dabei sind die von der Stadt Köln erteilten Auflagen zum Befahren von Anlagenwegen zu beachten