dies sehe ich sehr bedenklich. Bei uns in der Anlage fahren regelmäßig die Schulkinder mit den E-Rollern durch die Anlage zur Schule. Wenn dann ein Pächter aus seinem Garten kommt, ist es schon mehrfach im letzten Jahr zu " fast" Unfällen gekommen. Hier empfehle ich dies nicht zu zulassen.
Das Befahren der Wege in den Kleingartenanlagen mit Motorfahrzeugen aller Art ist verboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind zulassungsfreie Elektro-Fahrzeuge. Es ist eine max. Geschwindigkeit von 6 km/h einzuhalten. In besonderen Fällen kann auf Antrag des jeweiligen Vereins eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Dabei sind die von der Stadt Köln erteilten Auflagen zum Befahren von Anlagenwegen zu beachten
von Gast am 20.03.2022
dies sehe ich sehr bedenklich. Bei uns in der Anlage fahren regelmäßig die Schulkinder mit den E-Rollern durch die Anlage zur Schule. Wenn dann ein Pächter aus seinem Garten kommt, ist es schon mehrfach im letzten Jahr zu " fast" Unfällen gekommen. Hier empfehle ich dies nicht zu zulassen.