Zükünftiges Verbot macht Sinn, Zerstörung des Bestandes nicht (CO2)
etonierte Wasserbecken sind verboten und restlos zu entfernen
Zükünftiges Verbot macht Sinn, Zerstörung des Bestandes nicht (CO2)
etonierte Wasserbecken sind verboten und restlos zu entfernen
Kommentare
am 20. Mär. 2022
um 18:17 Uhr
Bestehende Becken sollten
Bestehende Becken sollten Bestandsschutz haben.