Warum nicht?

Gewächshäuser jeder Art dürfen weder an die Laube noch an den überdachten Freisitz oder an das Gerätehaus angebaut werden

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Ohne eine überzeugende

Ohne eine überzeugende Begründung sollte dieses Verbot gestrichen werden. Die bisher vorgebrachte Befürchtung, das Anbaugewächshaus könne zum Drinsitzen/Feiern genutzt werden, trifft auch auf freistehende Gewächshäuser zu.

Ein Gewächshaus, das an der Laubenwand befestigt ist, hält den zunehmenden Frühjahrsstürmen zuverlässiger Stand als Gestelle, die frei auf der Fläche stehen.
Für die Pflanzenanzucht im Frühjahr ist die Wärmeabstrahlung der Hauswand von Bedeutung, zumal für diejenigen die im gewünschten biologischen Betrieb selbst aussäen und aufziehen.
Darüberhinaus kann ein Anbaugewächshaus auf einer der bereits versiegelten Flächen um das Haus stehen. Es wird nicht ein weiterer Gartenbereich der dauerhaften Bepflanzung und der Wasseraufnahme entzogen.

Es kann dann als Erweiterung

Es kann dann als Erweiterung der Laube baulich missbräuchlich verwendet werden.