Warum nicht?
Gewächshäuser jeder Art dürfen weder an die Laube noch an den überdachten Freisitz oder an das Gerätehaus angebaut werden
Warum nicht?
Gewächshäuser jeder Art dürfen weder an die Laube noch an den überdachten Freisitz oder an das Gerätehaus angebaut werden
Kommentare
am 20. Mär. 2022
um 09:27 Uhr
Ohne eine überzeugende
Ohne eine überzeugende Begründung sollte dieses Verbot gestrichen werden. Die bisher vorgebrachte Befürchtung, das Anbaugewächshaus könne zum Drinsitzen/Feiern genutzt werden, trifft auch auf freistehende Gewächshäuser zu.
Ein Gewächshaus, das an der Laubenwand befestigt ist, hält den zunehmenden Frühjahrsstürmen zuverlässiger Stand als Gestelle, die frei auf der Fläche stehen.
Für die Pflanzenanzucht im Frühjahr ist die Wärmeabstrahlung der Hauswand von Bedeutung, zumal für diejenigen die im gewünschten biologischen Betrieb selbst aussäen und aufziehen.
Darüberhinaus kann ein Anbaugewächshaus auf einer der bereits versiegelten Flächen um das Haus stehen. Es wird nicht ein weiterer Gartenbereich der dauerhaften Bepflanzung und der Wasseraufnahme entzogen.
am 20. Mär. 2022
um 23:29 Uhr
Es kann dann als Erweiterung
Es kann dann als Erweiterung der Laube baulich missbräuchlich verwendet werden.