Mit dem ökologischen Wert der Hecken als Lebensraum für Insekten und Vögel ist der Gemeinnützigkeit mehr gedient, als mit t auf 1,25 m gekürtzten Hecken. Die Hecken sind nicht zu kürzen sondern Hecken müssen gefördert werden. Es ist hinreichend bekannt und erwiesen, dass gerade die Hecken das wertvollste Gut für Vögel und Insekten ist. Die Biodiversität wird durch Hecken extrem gefördert, gerade je höher sie sind. Die bestehenden Regelungen sind absolut überholt und nicht mehr nachvollziehbar.
Um allzu üppigen Wildwuchs zu verhindern und die Beeinträchtigung von Gartennachbarn durch Schattenwurf erträglich zu halten, schlagen wir innerhalb der Anlagen und zwischen den Parzellen eine Begrenzung der Heckenhöhen auf 1,80 m vor. Zu Aussengrenzen/ öffentlichen Strassen kann es gerne bei der bestehenden Beschränkung auf 2,20 m bleiben.
Umzäunungen innerhalb von Kleingartenanlagen zu den Wegen und zwischen den einzelnen Parzellen dürfen eine Höhe von 1,25 m nicht überschreiten. Die Einfriedung zwischen den einzelnen Parzellen ist nicht zwingend erforderlich.
Kommentare
am 18. Mär. 2022
um 16:14 Uhr
Das darf doch nicht wahr sein
Das darf doch nicht wahr sein, ich dachte , das wäre vom Tisch!! Da insistiert man auf verstärkten Artenschutz im Kleingarten und kappt dann ausdrücklich den artenreichsten Bereich, völlig unverständlich. Die Feuerwehr kommt bestimmt blendend mit Fenstern innerhalb einer hohen Hecke klar.
am 20. Mär. 2022
um 23:32 Uhr
Bitte weiter lesen. Hecken
Bitte weiter lesen. Hecken haben andere Begrenzungen (min. 1,5 m, max. Abstand zum Nachbargrundstück).
am 22. Mär. 2022
um 09:26 Uhr
Ich stimme dem zu.
Ich stimme dem zu.
am 28. Mär. 2022
um 21:44 Uhr
Genau, es können weiterhin
Genau, es können weiterhin klare Vorgaben bestehen, Gärten von Nachbar*innen sollen natürlich nicht stark beschattet werden etc. Aber 1,25 ist einfach viel niedriger als viele einheimische Vogelnährgehölze etc wachen.