Ein Gewächshaus ist eine Hilfe für Gärtner, bedarf einer Baugenehmigung, und am Ende muss ich es bei Pächterwchsel abreissen? und wird nicht vergütet....

(19.4) Ablösesumme: Bei Pächterwechsel kann eine Übernahme des Gewächshauses durch den Nachpächter nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Ansonsten gilt die Rückbaupflicht des scheidenden Pächters*in.