Ein Gewächshaus ist eine Hilfe für Gärtner, bedarf einer Baugenehmigung, und am Ende muss ich es bei Pächterwchsel abreissen? und wird nicht vergütet....
(19.4) Ablösesumme: Bei Pächterwechsel kann eine Übernahme des Gewächshauses durch den Nachpächter nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Ansonsten gilt die Rückbaupflicht des scheidenden Pächters*in.
von Gast am 18.03.2022
Ein Gewächshaus ist eine Hilfe für Gärtner, bedarf einer Baugenehmigung, und am Ende muss ich es bei Pächterwchsel abreissen? und wird nicht vergütet....