Als überdachte Freisitze sollten auch frei im Garten aufgestellte Pavillons mit Seitengerüst aus Holz oder Stahl und fester Verankerung im Boden zulässig sein, sofern dadurch die bebaute Fläche inklusive Laube und Gerätehaus insgesamt 24 m2 nicht überschreitet.

Überdachte Freisitze / Unterstände müssen mindestens an einer Seite an der Laubenfassade anschließen