Warum muss das geregelt werden? Soll dann der Vostand mit dem Zollstock die Größe der Totholzhaufen nachmessen? Klar Totholz kann ein guter Lebensraum und Rückzugsort für Tiere, besonders Insekten sein. Aber muss man sowas in der Gartenordnung regulieren? Wenn einer sich den Garten mit Totholzhaufen zupflastern möchte, lasst dem Mensch doch seinen Spaß. Solange Nutzfläche da ist, und die Laube nicht zu groß ist doch alles gut. Und wenn jemand keinen Totholzstapel hat muss man denjenigen auch nicht steinigen.

Totholz bietet Lebensraum und Unterschlupf für viele Tiere und besteht ausschließlich aus Baum- und Strauchschnitt. Totholz-Haufen sind erwünscht und ohne Erlaubnis bis zu einer Fläche von insgesamt 5 qm und einer Höhe von max. 1 m zulässig.Stehendes Totholz ist zulässig.Ein Abstand zur Gartengrenze von mindestens 0,50 m ist einzuhalten.