Gewächshäuser sind etwas Gutes! Sie dienen dem gärtnerischen Zwecken. Niemand kommt durch Gewächshäuser zu Schaden. Warum soll das so übermäßig geregelt werden?

9.1) Im Einzelgarten darf nur ein Gewächshaus errichtet werden. Das Gewächshaus darf nur der Anzucht und Kultivierung von Pflanzen dienen.(19.2) Gewächshäuser jeder Art dürfen weder an die Laube noch an den überdachten Freisitz oder an das Gerätehaus angebaut werden. Die Vorlage einer Planskizze ist notwendig. Der Standort ist mit dem Vereinsvorstand abzustimmen. Eine Fundamentierung ist verboten, ebenso das Errichten auf oder mit Mauern, die Verwendung von Glasbausteinen und eine Versiegelung des Bodens jeglicher Art im Innern. Zur Befestigung des Gewächshauses im Boden können entsprechende Einschlag- oder Einschraub-Bodenhülsen verwendet werden.(19.3) Material: Die Errichtung eines Gewächshauses kann wahlweise entweder in fester Bauweise oder als Foliengewächshaus erfolgen.Ein Gewächshaus in fester Bauweise ist nur aus lichtdurchlässigen Glasscheiben oder Kunststoffplatten gestattet.Größe und Höhe: Gewächshäuser sind bis zu einer Größe von max. 7,50 qm und einer Firsthöhe von max. 2,25 m erlaubnisfähig.Grenzabstände: Ein Abstand von mindestens 0,50 m zur Gartengrenze ist einzuhalten.