Warum nicht 1,89m? Schließlich gehen von einem Sandkasten große Gefahren für den Nachbargarten aus. Wer schon einmal einen Sandsturm im Schrebergarten erlebt hat weiß wovon ich rede
Ein Grenzabstand von mindestens 1,50 m zum Nachbargarten ist einzuhalten.Es besteht Rückbaupflicht bei Pächterwechsel.
von Gast am 03.04.2022
Warum nicht 1,89m? Schließlich gehen von einem Sandkasten große Gefahren für den Nachbargarten aus. Wer schon einmal einen Sandsturm im Schrebergarten erlebt hat weiß wovon ich rede