Das Becken muss bei Abwesenheit der Pächter*innen verschlossen oder entleert werden, damit Kleintiere nicht ertrinken können.

) Ein handelsübliches Badebecken in einfacher Ausführung bis max. 3,50 m Durchmesser, max. 10 qm und einer Höhe von max. 0,80 m kann, nach Genehmigung durch den Vereinsvorstand, aufgestellt werden. Das Aufstellen ist nur im Zeitraum vom 01.04. bis 30.09. eines jeden Jahres gestattet. Der Bau eines befestigten Untergrundes für das Badebecken oder das Einlassen in den Boden ist nicht gestattet.

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Die Größe der handelsüblichen

Die Größe der handelsüblichen Pools ist mit 3,50m max falsch bemessen. Die Umrechnung ins metrische ist ergibt eine Größe von Durchm. 3.05 m oder 3,65 m. Vorschlag maximale Größe von 3,65m Durchmesser übernehmen. Als Hilfe für Kleinsttiere : Bei Abwesenheit des Pächters Pool abdecken oder einen auftreibenden Gegenstand im Pool verbleiben lassen.