Warum nur? Jeder darf doch seinen Garten gestalten wie er will. Soll hier im Ernst ein Vereinsvorstand entscheiden wann und in welcher Farbe ein/e Pächter/in die Laube streichen soll? Haben wir keine anderen Probleme? Als nächstes regeln wir die zulässige Schnurrbartgröße von Gartenzwergen...

1.10) Zugelassene bauliche Anlagen sind ordnungsgemäß zu unterhalten, insbesondere dürfen Erscheinungsbild, Zustand und Farbanstriche weder das Bild des Einzelgartens noch das der Kleingartenanlage verunstalten oder deren beabsichtigte Gestaltung stören. Auf die erhaltenswerten Eigenarten der Umgebung ist Rücksicht zu nehmen.