Wie soll das denn funktionieren? Haben Sie schon einmal einen Trampolin aufgebaut? Das ist doch totaler Quatsch. Man kann die Dinger nicht jedes Jahr auf- und abbauen. Weiterhin ist eine Bestandsschutzregelung notwendig.
Das Aufstellen ist nur in dem Zeitraum vom 01.04. bis zum 30.09. eines jeden Jahres erlaubt. Die Verkehrssicherheitspflicht obliegt dem/der Pächter*in des Gartens.
von Gast am 02.04.2022
Wie soll das denn funktionieren? Haben Sie schon einmal einen Trampolin aufgebaut? Das ist doch totaler Quatsch. Man kann die Dinger nicht jedes Jahr auf- und abbauen. Weiterhin ist eine Bestandsschutzregelung notwendig.