Wie soll das denn funktionieren? Haben Sie schon einmal einen Trampolin aufgebaut? Das ist doch totaler Quatsch. Man kann die Dinger nicht jedes Jahr auf- und abbauen. Weiterhin ist eine Bestandsschutzregelung notwendig.

Das Aufstellen ist nur in dem Zeitraum vom 01.04. bis zum 30.09. eines jeden Jahres erlaubt. Die Verkehrssicherheitspflicht obliegt dem/der Pächter*in des Gartens.