Warum das denn jetzt? Wenn jemand gerne Bohnen isst, muss man sich das jetzt genehmigen lassen? Und die Anzahl der Himbeerbüsche begrenzen nur damit der Vorstand dann noch mehr Arbeit mit irgendwelchen Anträgen auf Rankgerüsten hat? Wir sollten doch froh sein dass die Leute gerne etwas anpflanzen. Es ist ja schließlich ein Garten.
Rankgerüste (Spaliergerüste zur Unterstützung von Nutz- und Zierpflanzen) werden in einreihiger linearer Bauweise zusätzlich zur Pergola bis zu einer Länge von insgesamt max. 10,00 m gestattet.Die Höhe ist auf 2,50 m zu begrenzen. Ein Abstand von mindestens 1,50 m zur Gartengrenze ist einzuhalten.
von Gast am 03.04.2022
Warum das denn jetzt? Wenn jemand gerne Bohnen isst, muss man sich das jetzt genehmigen lassen? Und die Anzahl der Himbeerbüsche begrenzen nur damit der Vorstand dann noch mehr Arbeit mit irgendwelchen Anträgen auf Rankgerüsten hat? Wir sollten doch froh sein dass die Leute gerne etwas anpflanzen. Es ist ja schließlich ein Garten.