Weltfremde und unzeitgemäße Regelung. Für die Gärten mit vohandenen Strominstallation muss unbedingt ein Bestandsschutz rein. Schließlich sind die Installationen auch im Wertgutachten festgehalten und mussten durch den Pächter dem Vorpächter ersetzt werden. Besser diesen Satz komlett streichen. Ein Nichtbewohnen der Laube - was wohl die Begründung für das Laubenstromverbot darstellt - ist bereits im BKGG sowie in der GO §1(2) geregelt. Zudem ist ein Verbot von Strom in der Laube absolut kontraproduktiv und führt beispeielsweise zum Hantieren mit Kerzen und Öllampen in den Holzlauben. Ein Verbot von Strom in der Laube ist kompletter Unfug!

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