Sehr wichtig und richtig, dass dies in die Satzung aufgenommen wird. Rund um Kleingartenanlagen sieht es oft katastrophal aus! Auch dass der Verein hier mit in die Haftung genommen wird ist absolut richtig.
Eine Ablagerung der Abfälle (auch Grünabfälle!) im angrenzenden Grünbereich ist verboten. Für die Beseitigung von in angrenzenden Grünbereichen abgelagerten Abfällen haftet der Verursacher*in beziehungsweise der Verein.
Kommentare
am 23. Mär. 2022
um 11:02 Uhr
Ich fände es gut, wenn ab und
Ich fände es gut, wenn ab und zu ein Container auf dem Parkplatz stehen würde um den
Grünschnitt dort abzugeben.
Wer kein Auto hat, steht immer wieder vor dem Problem sein Grünschnitt zu entsorgen.
am 25. Mär. 2022
um 15:25 Uhr
Für den Grünschnitt ist
Für den Grünschnitt ist grundsätzlich mal ein Komposthaufen einzurichten. Und es bleibt den Vereinen offen einen entsprechenden Container zu bestellen.