Hier sollte man doch mal überlegen, ob eine Abdeckung aus wasserdurchlässigem Material dazugezählt wird. Unter Berücksichtigung der Sonneneinwirkung (Sonnenschutz) kann das nicht falsch sein. Damit würde man auch nicht gegen das Baurecht überdachter Flächen verstoßen, stelölt aber einen wirksamen Sonnenschutz dar.
von Gast am 20.03.2022
Hier sollte man doch mal überlegen, ob eine Abdeckung aus wasserdurchlässigem Material dazugezählt wird. Unter Berücksichtigung der Sonneneinwirkung (Sonnenschutz) kann das nicht falsch sein. Damit würde man auch nicht gegen das Baurecht überdachter Flächen verstoßen, stelölt aber einen wirksamen Sonnenschutz dar.