7,5m² ist echt wenig!!! Warum ist das 10m² Foliengewächshaus rausgenommen worden???
7,50 qm
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von Gast am 18. Mär. 2022 um 10:16 Uhr
Ich möchte das das 10m²
Ich möchte das das 10m² Foliengewächshaus wie in der alten Ordung wieder aufgenommen wird!!!!!
von Gast am 18. Mär. 2022 um 17:21 Uhr
Ich hatte mir extra ein 10m²
Ich hatte mir extra ein 10m² Foliengewächshaus für Kleingärten gekauft hat das Bestandsschutz? oder kann ich die fast 1000€ jetzt in die Tonne kloppen?
von Gast am 20. Mär. 2022 um 10:34 Uhr
Da sollte im Sinne der
Da sollte im Sinne der ökologischen Nutzung dringend nachgebessert werden:
Ein 10 qm Badebecken, das den Boden über den gesamten Vegetationszeitraum versiegelt (zusätzlich zu den erlaubten 50 qm Dauerversiegelung), steht den ökologischen Anforderungen nicht entgegen.
Ein 10 qm Gewächshaus in dem Pflanzen angezogen, vor Regen geschützt und überwintert werden können, soll hingegen untersagt sein. - Weil man sich hineinsetzen könnte??? - Ins Plantschbecken setzt man sich auch hinein...
Um nicht ausgerechnet diejenigen GärtnerInnen zu benachteiligen, die sich ernsthaft für die angestrebte ökologische Weiterentwicklung des Kleingartenwesens einsetzen, könnte für Plantschbecken und Gewächshaus eine zusätzliche Flächenüberbauung von insgesamt 10 qm erlaubt und die Verteilung dem Pächter überlassen werden, im Fall des Gewächshauses auch die Wahl, ob angebaut oder freistehend.
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am 18. Mär. 2022
um 10:16 Uhr
Ich möchte das das 10m²
Ich möchte das das 10m² Foliengewächshaus wie in der alten Ordung wieder aufgenommen wird!!!!!
am 18. Mär. 2022
um 17:21 Uhr
Ich hatte mir extra ein 10m²
Ich hatte mir extra ein 10m² Foliengewächshaus für Kleingärten gekauft hat das Bestandsschutz? oder kann ich die fast 1000€ jetzt in die Tonne kloppen?
am 20. Mär. 2022
um 10:34 Uhr
Da sollte im Sinne der
Da sollte im Sinne der ökologischen Nutzung dringend nachgebessert werden:
Ein 10 qm Badebecken, das den Boden über den gesamten Vegetationszeitraum versiegelt (zusätzlich zu den erlaubten 50 qm Dauerversiegelung), steht den ökologischen Anforderungen nicht entgegen.
Ein 10 qm Gewächshaus in dem Pflanzen angezogen, vor Regen geschützt und überwintert werden können, soll hingegen untersagt sein. - Weil man sich hineinsetzen könnte??? - Ins Plantschbecken setzt man sich auch hinein...
Um nicht ausgerechnet diejenigen GärtnerInnen zu benachteiligen, die sich ernsthaft für die angestrebte ökologische Weiterentwicklung des Kleingartenwesens einsetzen, könnte für Plantschbecken und Gewächshaus eine zusätzliche Flächenüberbauung von insgesamt 10 qm erlaubt und die Verteilung dem Pächter überlassen werden, im Fall des Gewächshauses auch die Wahl, ob angebaut oder freistehend.