FAQ-Liste Öffentlichkeitsbeteiligung Linie 5

Stand: 13.10.2021

Thema Bahnsteige/ Haltestellen:

Reicht die Bahnsteiglänge von 60 m auch für die zukünftigen Stadtbahnfahrzeuge? Ist für die Linie 13 nicht geplant zukünftig Züge mit 75 m Länge einzusetzen?

Die neu geplanten Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße werden beide nach dem Umbau eine Bahnsteignutzlänge von 60 m besitzen. Diese Nutzlänge ist sowohl für die zukünftig zur Kapazitätssteigerung eingesetzten Langzüge der Linie 13, als auch für die Stadtbahnfahrzeuge, die auf der Linie 5 verkehren ausreichend. Die Stadtbahnfahrzeuge, die auf der Linie 5 verkehren weisen unmittelbar am Anfang/ Ende keine Türen auf, so dass heute ein neuer Bahnsteig eine Länge von 50 m aufweist (Zuglänge ca. 60 m). Die Fahrzeuge, die künftig auf der Linie 13 eingesetzt werden sollen, werden eine Länge von ca. 70 m aufweisen und erfordern eine Bahnsteignutzlänge von 60 m.

Ist es möglich die Haltestellen Subbelrather Straße und Nussbaumer Straße mit Mittelbahnsteigen auszurüsten?

Ein Ausbau der Haltestellen als Mittelbahnsteig wurde bereits untersucht und musste als Lösung ausgeschlossen werden. Hier verweisen wir auf die bereits ausgeschlossenen Varianten. Dort können Sie auch erfahren, aus welchen Gründen die Lösung Mittelbahnsteig ausgeschlossen wurde.

Ist eine Zusammenlegung der Haltestellen möglich?

Die Zusammenlegung der Haltestellen wurde bereits untersucht und musste als Lösung ausgeschlossen werden. Hier verweisen wir auf die bereits ausgeschlossenen Varianten. Dort können Sie auch erfahren, aus welchen Gründen die Lösung Zusammenlegung der Haltestellen ausgeschlossen wurde.

Wäre Barrierefreiheit auch durch Niederflurbahnen zu erreichen? Da wäre der gesamte Umbau überflüssig.

Barrierefreiheit ist unabhängig von den eingesetzten Fahrzeugen. Es ist sicherzustellen, dass das Zusammenspiel Bahnsteig/ Einstieg einen nahezu stufenfreien Ein-/ Ausstieg gewährleistet. Die Linien 5 und 13 gehören zum sogenannten Hochflurnetz, womit ein nahezu stufenfreier Zugang nur mit Hochbahnsteigen gewährleistet werden kann. Ein Einsatz von Niederflurfahrzeugen hätte weiterreichende Auswirkungen, wie beispielsweise der Rückbau bereits vorhandener Hochbahnsteige (z.B. Linie 5: Nord-Süd Stadtbahn oder Linie 13: Tunnelstrecke Mülheim).

Z-Überwege und Rotlichtschaltung bei einer ankommenden Bahn

Z-Überwege zeichnen sich gegenüber einer gradlinigen Führung durch eine deutlich höhere Sicherheit aus, da der Blick des Fußgängers immer in Richtung der querenden Bahnen gerichtet ist. Für die Planung von Querungen der Stadtbahngleise halten wir uns an Richtlinien, die diese Form vorsehen. Zudem handelt es sich hier auch um eine Forderung der Aufsichts- bzw. Genehmigungsbehörde. Zur Erreichung einer hohen Rotlichtakzeptanz müssen die Fußgängerampeln über die Gleisquerung selbstverständlich verkehrsabhängig geschaltet sein, sodass nur ein Rotlicht erscheint, wenn auch eine Bahn kommt. Da dies auch bereits heute der Fall sein sollte, wird die KVB die Schaltung zusammen mit der Stadtverwaltung daraufhin überprüfen.

Tatsächliche Barrierefreiheit der Haltestellen durch Vermeidung von großen Höhenunterschieden und Spaltmaßen (Abstand zwischen Haltestelle und Bahn)

Höhenunterschied und Spaltmaß sind immer ein Zusammenspiel zwischen Bahnsteigkante und Stadtbahnfahrzeug und es gibt widersprüchliche Anforderungen dazu. Zum einen sollen Höhenunterschied und Spaltmaß für die barrierefreie Zugänglichkeit möglichst klein sein. Andererseits muss gewährleistet sein, dass an jedem Bahnsteig, zu jeder Zeit mit der vollsten Bahn die Türen aufgehen und nicht "stecken bleiben", damit ein ungestörter Fahrgastwechsel gewährleistet ist und die Fahrzeuge im Notfall entfluchtet werden können. Die BOStrab (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung) gibt zudem vor, dass die Bahnsteigoberfläche nicht höher liegen darf als der Fahrzeugfußboden. Darüber hinaus darf das Fahrzeug natürlich auch nicht bei der Anfahrt am Bahnsteig „hängenbleiben“. Hierbei sind unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen wie z.B. der Abnutzungsgrad der Radsätze, die Federung des Fahrzeuges, Gleiszustand und geografische Gegebenheiten. Diese Zwangspunkte erschweren es bzw. machen es nicht immer in jeder Situation möglich einen Höhenunterschied und ein Spaltmaß von maximal 5 cm zu erreichen.

Um dies zu verbessern

  • baut die KVB bei Bestandsfahrzeugen in den Hochflurfahrzeugen Trittstufen schräg ein, um die Höhendifferenz zu verringern,
  • sind die Fahrzeuge mit einer sogenannten Scheuerleiste ausgestattet, die das Spaltmaß verringert und bei der ggf. das Scheuern an der Bahnsteigkante unkritisch ist,
  • wird bei Neuaufziehen von Radreifen, die Federung entsprechend angepasst,
  • gibt es bei Bedarf in einigen Fahrzeugen Klapprampen, die beim Fahrer angefordert werden können
  • haben neue Stadtbahnwagen einen niedrigeren Fahrzeugboden.

Bei neu zu planenden Stadtbahnhaltestellen wird zudem darauf geachtet, dass sie möglich in der Geraden liegen oder aber der Radius so groß wie möglichst ist, sollte eine gerade Trassierung nicht möglich sein.

Bereits erfolgte Sanierung der Haltestelle Nußbaumerstraße:

Aufgrund der vielen Aufbrüche in der Bahnsteigfläche wurden an mehreren Stellen Ausbesserungen durchgeführt und Stolperstellen behoben. Im Wissen, dass die Haltestelle in ein paar Jahren umgebaut wird, wurde eine kostengünstige Sanierungsmaßnahme gewählt, die jedoch für die Fahrgastsicherheit notwendig war und nicht bis zum barrierefreien Umbau der Haltestelle warten konnte. Wenn in den nächsten Jahren die Bahnsteigerhöhung erfolgt, ist sich die KVB sicher, dass Sie bis dahin nichts mehr investieren muss und einen sicheren Bahnsteig für die Fahrgäste zur Verfügung stellen konnten.

Thema Parkplätze:

Bewohnerparkgebiete

Mit Einrichtung der Bewohnerparkgebiete Ehrenfeld I – IV ist die Verwaltung von der Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt worden, „im Umfeld der neuen Bewohnerparkgebiete Verkehrserhebungen durchzuführen und diese auszuwerten. Im Anschluss sollen die Ergebnisse der Verkehrserhebung in Form eines Konzeptes der Bezirksvertretung vorgelegt werden.“ Die Einrichtung der Bewohnerparkgebiete ist im November 2019 erfolgt. Die Erhebungen haben in der Zwischenzeit stattgefunden und müssen nun ausgewertet werden. Eine Vorlage mit einem Vorschlag für die Bezirksvertretung Ehrenfeld ist für das Jahr 2022 vorgesehen. Bestrebungen, im Bereich Neuehrenfeld eine Quartiersgarage zu errichten, sind der Verwaltung derzeit nicht bekannt. Es besteht die Möglichkeit für Investoren, sich die nicht rentierlichen Kosten einer Quartiersgarage durch Mittel aus Stellplatzablösebeträgen finanzieren zu lassen.

Angespannte Parksituation, Falschparker, Wohnmobile

Die schwierige Parksituation im Bezirk Ehrenfeld ist bekannt und insbesondere die Stadtteile Ehrenfeld/Neuehrenfeld werden regelmäßig berücksichtigt, da dort die Problematik aufgrund der Bebauung und allgemeinen Verkehrssituation am stärksten ist. Im gesamten Bezirk Ehrenfeld wurden in diesem Jahr bereits rd. 40.0000 Verwarnungen ausgestellt, 50% dieser Verwarnungen in Ehrenfeld/ Neuehrenfeld, das entspricht einer sehr hohen Kontrolltätigkeit. Es ist nicht möglich, bestimmte Stadtteile/ Straßen täglich zu unterschiedlichen Tageszeiten zu kontrollieren, da der Bezirk aus 6 Stadtteilen besteht und in jedem gibt es Bereiche mit hohem Kontrollbedarf. Es gehen darüber hinaus bei 324 täglich sehr viele Eingaben von Bürger*innen und aus der Politik ein (auch für den Bezirk Ehrenfeld) und auch diese müssen bei der Einsatzplanung mit einbezogen werden.

Die Problematik der abgestellten Wohnmobile oder Wohnwagen hat sich durch die Corona-Pandemie mit deren Auswirkung auf das Reisen im gesamten Stadtgebiet verstärkt. Es lässt sich feststellen, dass ein deutlich größere Anzahl von Wohnmobilen u.ä. geparkt werden. Hieraus ergibt sich, dass sich der bereits vorhandene Parkdruck erhöht, da Wohnmobile mehr Platz benötigen als PKW. Ordnungsgemäß zugelassene Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 7,5 t dürfen in Deutschland grundsätzlich zeitlich unbegrenzt auf öffentlichen Straßen parken, außer es wird durch entsprechende Beschilderung ausgeschlossen.

Das Parken von Wohnmobilen über 7,5 t sowie Wohnwagen ohne Zugfahrzeug ist in § 12 Abs. 3, a) und b) StVO. festgeschrieben. Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften

  1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
  2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
  3. in Kurgebieten und
  4. in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen. Die Schwierigkeit einer Ahndung liegt darin, dass Wohnwagen erneut 14 Tage geparkt werden können, wenn sie während dieser 14-Tage-Frist bewegt wurden. Aus diesem Grund ist eine Verwarnung - wenn ein Wohnwagen nicht akut behindernd steht - erst bei einem zweiten Kontrollgang mit genauer Vermessung möglich. Aufgrund der deutlich gestiegenen Anzahl von Wohnmobilen und Wohnwagen wurden die Kontrollen verstärkt, wobei tägliche Kontrollen im gesamten Stadtgebiet nicht möglich sind, da hierfür der Personalstamm der Verkehrsüberwachung nicht ausreicht.

Pendler parken in den Gebieten:

Grundsätzlich stehen die Straßen und Wege der Allgemeinheit zur Verfügung. Eine Einschränkung für bestimmte Nutzergruppen, wie z.B. bei Bewohnerparkgebieten, muss im Einzelfall begründet werden. Die Verwaltung wirbt zusammen mit den Verkehrsunternehmen für die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs oder von Fahrrädern, die durch die Verbreitung von E-Bikes auch bei Arbeitswegen an Bedeutung zugenommen haben, im Pendlerverkehr. So erfolgt z.B. in den kommenden Jahren ein Ausbau des Park&Ride-Parkplatzes inklusive BikeTower an der Verknüpfungshaltestelle Weiden West. Perspektivisch plant die Verwaltung gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis und den Städten Pulheim und Bergheim die Verlängerung der Stadtbahn über Köln-Widdersdorf und Pulheim-Brauweiler in Richtung Niederaußem. Beide Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Anteil der Pkw-Nutzung im Pendlerverkehr aus den linksrheinisch angrenzenden Kommunen zu verringern.

Themen Fahrspuren, Geschwindigkeitskontrollen, Stauwarntafeln:

Wie wird bei einer einstreifigen Lösung mit der Problematik der Müllabfuhr, den Paketzulieferer, Rettungswagen, Parken in 2. Reihe, Schienenersatzverkehr, etc. umgegangen?

Bei der weiteren Planung werden zusammen mit allen beteiligten Fachämtern Lösungen gesucht (Ladezonen), die einen Rückstau durch Lieferverkehr, etc. verhindern. Auch die Themen Behindertenparkplätze, Carsharing und E-Ladesäulen werden bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Zebrastreifen statt Lichtsignalanlagen

Der Vorgang wurde hinsichtlich der gewünschten Fußgängerüberwege an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet. Leider müssen wir dazu mitteilen, dass die Anlage von Fußgängerüberwegen vorliegend aus Verkehrssicherheitsgründen nicht in Betracht kommt. Fußgängerüberwege sind grundsätzlich kein Instrument zur Verkehrsberuhigung. Der Austausch der Lichtzeichenanlagen gegen Fußgängerüberwege erhöht darüber hinaus weder die Aufmerksamkeit der Fahrzeugführenden noch ist er aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde geeignet, die Fahrgeschwindigkeiten abzusenken.

Geschwindigkeit

Der technische Außendienst des Verkehrsdienstes führt täglich im gesamten Stadtgebiet Geschwindigkeitskontrollen mit Radarwagen, semistationären Anlagen („Anhänger“) oder mit Stativ durch. Auf dem Ehrenfeldgürtel bestehen grundsätzlich Möglichkeiten für Geschwindigkeitskontrollen, jedoch benötigen die Radarwagen/ semistationären Anlagen ausreichend Stellplatz für rechtskonforme Messungen. Der Ehrenfeldgürtel wurde bereits mehrfach eingeplant, jedoch konnte vor Ort kein Einsatz durchgeführt werden, da die Straße zugeparkt war und daher kein Stellplatz gefunden werden konnte. Der technische Außendienst plant erneute Versuche ein, eine semistationäre Anlage einzusetzen und auch Messungen mit dem Stativ sind vorgesehen. Darüber hinaus wird der technische Außendienst auch in anderen Bereichen des Bezirkes Ehrenfeld verstärkt Kontrollen einplanen. Die Beschaffung einer stationären Anlage zur dauerhaften Geschwindigkeitsüberwachung obliegt der Zuständigkeit des Rates der Stadt Köln. Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln ist nicht befugt, über eine Beschaffung/ Installation zu entscheiden.

Stationäre Anlagen werden in erster Priorität dort installiert, wo sich eine Unfallhäufungsstelle befindet, um besonders gefährliche Bereiche zu sichern. Bei Beschlüssen zur Beschaffung von stationären Anlagen werden die Aussagen der Unfallkommission berücksichtigt. Die Unfallkommission besteht aus Mitarbeitenden der Stadt Köln aus verschiedenen Ämtern sowie der Polizei. Stationäre Anlagen werden insbesondere bei Unfallschwerpunkten und damit verbunden Gefährdung der Verkehrsteilnehmenden empfohlen. Das Amt für öffentliche Ordnung ist ausführende Verwaltung, wenn ein entsprechender Beschluss gefasst wurde. Der Beschluss setzt die Finanzierbarkeit voraus und eine Umsetzung erfolgt nach dem Vergaberecht und den Vergaberichtlinien.

Sensoren und Aufstellung von Verkehrs-(Stauwarn-)tafeln

Mit technischer Weiterentwicklung wird im stärkeren Maße individuelle Navigation in den Fahrzeugen Anwendung, in der auch vor Staugefahren gewarnt wird und eine Umlenkung erfolgt. Dies wird absehbar auch für die dargestellte Situation wirksam. Im Zusammenhang mit der betriebstechnischen Ausstattung des Tunnels Herkulesstraße ist die Einrichtung einer Verkehrsbeeinflussungsanlage vorgesehen. Die Anzeigequerschnitte und Möglichkeiten der Aufstellung sind begrenzt und orientieren sich an Autobahnen an den Regelvorgaben. Ob eine ergänzende Anzeige dort installiert werden kann muss im Rahmen der Konkretisierung dieser Planung betrachtet werden.

Thema Fahrrad/ Radwege:

Im Radverkehrskonzept Ehrenfeld wurde dieses Jahr beschlossen, auf dem Gürtel eine Autospur zugunsten eines mindestens 2,50m breiten Radwegs umzuwidmen.

Im Rahmen der ersten technischen Prüfung und Machbarkeitsuntersuchung während der Erarbeitung des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld wurde sowohl ein baulicher Radweg als auch die Fahrbahnführung untersucht. Die Entscheidung über die mögliche zukünftige Verkehrsführung und Raumaufteilung auf dem gesamten Gürtel wird letztendlich vom Verkehrsausschuss getroffen.

Lastenfahrradabstellplätze

Mit Inkrafttreten der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung am 28.04.2020 können Lastenfahrradabstellplätze verkehrsrechtlich ausgewiesen werden. Im Rahmen der Umsetzung des Verkehrskonzeptes für die Altstadt wurden im Juni 2020 die ersten 20 Lastenfahrradabstellplätze in Köln eingerichtet. Im Zuge von straßenräumlichen Umgestaltungen oder der Neuordnung des Parkraums wird die Einrichtung von Lastenfahrradabstellplätzen nun immer mit abgewogen und bei Bedarf eingeplant und umgesetzt.

Thema Bäume:

Können alle Bäume erhalten werden?

Der auf den Plänen als zu fällender Baum gekennzeichnete Baum, muss leider gefällt werden, da dieser unmittelbar in der Z-Querung steht und ein Gleis-/ Straßenseitenwechsel im Süd-Westen der Haltestelle Subbelrather Straße/Gürtel sonst nicht ungehindert möglich wäre. Die in der Planung aufgezeigte Verschiebung der Bahnsteige in Richtung Süd-Osten ermöglicht einen Erhalt der Bäume in der 2. Baumreihe durch Integration der Bäume in die Bahnsteige. Dies muss bei der anstehenden detaillierten Planung aber noch näher untersucht und bestätigt werden. Der Erhalt weiterer in der 2. Reihe (Nord-West-Richtung) befindlichen Bäume wird im weiteren Planungsverlauf, im Zuge der Entwurfsplanung, geprüft. Die ergänzenden Untersuchungen sind zum einen abhängig von der Durchführung der Suchschachtungen, das heißt der Lokalisierung der Baumwurzelverläufe. Zum anderen müssen mobilitätseingeschränkte Personen den Bahnsteig optimal nutzen können. Die Mindestabstände nach BOStrab (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung, die in Deutschland unter anderem den Bau und Betrieb von Straßenbahnen regelt) müssen eingehalten, sowie die Sicherheit gewährleistet werden. Somit wird an jedem Baum einzeln intensiv geprüft, ob ein Erhalt des jeweiligen Baumes möglich ist.
Der Stadt Köln ist es ein zentrales Anliegen den alten Baumbestand in möglichst großem Umfang zu erhalten. Die Stadt Köln ist also sehr bestrebt eine klimafreundliche ÖPNV-Anbindung zu sichern und ist sich über die Wichtigkeit des Baumerhalts bewusst. Wir stimmen mit Ihnen überein, dass so viele Bäume wie möglich zu erhalten sind und sichern zu, dass ohnehin dies in der zukünftigen Planung intensiv geprüft werden wird.

Sonstiges:

Straßenbaubeiträge:

Leider können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben zu sich möglicherweise ergebenden Beitragspflichten nach §8 KAG gemacht werden. Erst in der Phase der Entwurfsplanung, das heißt nach der politischen Entscheidung der weiter zu planenden Variante, können erste Aussagen darüber getroffen werden, ob die Maßnahme eine Beitragspflicht der Anlieger*innen auslöst.

Information zu der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Um auf die Öffentlichkeitsbeteiligung aufmerksam zu machen, wurden 2.500 Flyer mit Antwortpostkarten gedruckt. Diese wurden zum Teil in die Briefkästen der Anwohner*innen im direkten Umfeld und den Seitenstraßen eingeworfen. Die restlichen Flyer lagen im Kundenzentrum der KVB AG in Ehrenfeld und im Bezirksrathaus Ehrenfeld aus. Zusätzlich wurde auf den Fahrgastinformationstafeln der KVB AG an den Haltestellen Subbelrather Straße und Nußbaumerstraße über die Möglichkeit der Beteiligung auf / hingewiesen. Auf der Homepage der Stadt Köln und der KVB, in Berichten der Tagespresse, sowie auf den Social Media Kanälen der Stadt Köln wurde für die Art der Bürgerbeteiligung Werbung gemacht.