Verkehrliche Umgestaltung eines Teilbereiches am Ehrenfeldgürtel
Verkehrliche Umgestaltung der Haltestellen und des Straßenraumes zwischen der Subbelrather Straße und Nußbaumerstraße
Ein wesentliches Ziel aller Kölner Stadtbahnplanungen ist die Attraktivierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Durch den Bau sicherer und komfortabler Haltestellen mit nahezu niveaugleichem Ein- und Ausstieg sowie der barrierefreien Erreichbarkeit der Bahnsteige wird ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet. Aus diesem Grund wurde die Stadt Köln am 10. Mai 2016 mittels Ratsbeschluss (3911/2015) zum barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße beauftragt. Dabei müssen die zukünftige Verkehrsführung im Straßenraum sowie das Radverkehrskonzept im Rahmen der Planung zur Bahnsteiganhebung umfassend berücksichtigt werden.
Das Radverkehrskonzept wurde am 31. Mai 2021 von der Bezirksvertretung Ehrenfeld beschlossen (AN/0885/2021). Im Beschlusspunkt 5 zum Gürtel heißt es:
Entlang des gesamten Gürtels im Stadtbezirk Ehrenfeld wird durchgängig eine Autospur und ein Fahrradstreifen mit einer Mindestbreite von 2,50m entsprechend des Beschlusses zum Kölner Fahrradgürtel (AN/1438/2018) umgewandelt (…). Entlang der gesamten Ehrenfelder Gürtelstrecke ist Tempo 30 anzuordnen (AN/0443/2021). (…).
Vollständigkeitshalber ist zu erwähnen, dass das Radverkehrskonzept als Gesamtkonzept von der Bezirksvertretung Ehrenfeld beschlossen wurde und somit als Handlungsrahmen für die zukünftigen Verkehrsplanungen im Stadtbezirk festgelegt worden ist. Bei den Beschlusspunkten zur Venloer Straße und zum Gürtel, die im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld ebenfalls aufgeführt werden, ist der Verkehrsausschuss das zuständige Beschlussorgan. Somit müssen diese Punkte final noch vom Verkehrsausschuss beschlossen werden.
Die Verwaltung der Stadt Köln möchte Sie über den derzeitigen Projektstatus informieren und Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre Belange und Meinungen darzulegen.
Zunächst informieren wir Sie über die Planungsschritte und Beteiligungsmöglichkeiten.
Welche Möglichkeiten der Beteiligung gibt es?
Für Ihre Beteiligung haben wir eine sogenannte Thesendiskussion zu der geplanten Vorzugsvariante der Verwaltung vorbereitet. Hier können Sie die Planungsbeschreibung, Lagepläne und die Vorteile aus Sicht der Verwaltung einsehen. Außerdem finden Sie dort die Alternativlösung, die aus fachtechnischer Sicht notwendig werden kann.
Weitere Planungsvarianten, die untersucht, aber bereits im Vorfeld ausgeschlossen wurden, erläutern wir hier.
Durch Ihre Teilnahme konnte die Verwaltung herausfinden, was Ihnen besonders wichtig ist.
Was sollen wir Ihrer Meinung nach in der weiteren Planungsphase beachten? Worauf legen Sie Wert? Was stört Sie? Was gefällt Ihnen? Welche Anregungen und Wünsche haben Sie für die Umgestaltung der Haltestellen oder des Straßenraumes?
Im Anschluss wurden Ihre Anmerkungen ausgewertet und flossen in die Beschlussvorlage für den erweiterten Planungsbeschluss mit ein. Zudem werden wir Ihre Anliegen und Anmerkungen im weiteren Planungsprozess, in der Entwurfsphase, berücksichtigen.
Im Zeitraum vom 25. August 2021 bis zum 15. September 2021 konnten Sie online mit uns hier auf unserem Beteiligungsportal in den Dialog treten. Sie konnten aber auch Ihre Ideen, Zeichnungen etc. per Post oder E-Mail schicken. Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Wie geht es weiter?
Am 5. Mai 2022 konnte der erweiterte Planungsbeschluss erzielt werden. Der Rat hat also die Verwaltung beauftragt, die Planung zur Herstellung der Barrierefreiheit an den Stadtbahnhaltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel in Seitenlage weiter zu führen, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen und die Planung bis zur Ausschreibung vorzubereiten.
Die Variante A ist hierbei Vorzugsvariante. Sollte die Variante A nicht genehmigungsfähig sein, wird die Variante C weiterverfolgt.
Im Fortgang der Planung soll der gesamte Straßenraum zwischen der Subbelrather Straße und der Nußbaumerstraße weiterhin mitbetrachtet werden.
Stellflächen, die im Rahmen der Umsetzung dauerhaft wegfallen, sind möglichst im ortsnahen Umfeld zu kompensieren. Dabei ist die Möglichkeit der Nutzung der Stellplätze des Albertus-Magnus-Gymnasiums in Betracht zu ziehen. Dies soll gegebenenfalls als Pilotprojekt zur Bewirtschaften von Schulparkplätzen dienen; insbesondere für die nächtliche Nutzung (Digitale Bewirtschaftung).
Ziel ist es, im Sommer 2022 eine Ausschreibung für die Beauftragung eines Planungsbüros zu veröffentlichen, sodass bis Ende 2022/Anfang 2023 die Leistung beauftragt und die Entwurfsplanung im Anschluss ausgearbeitet werden kann.
Parallel erfolgen Verkehrsuntersuchungen. Im Anschluss an die Entwurfsplanung führt die Verwaltung die Genehmigungsplanung und das Planfeststellungsverfahren durch. Zeitgleich wird der Baubeschluss vorbereitet, sodass die Maßnahme nach Beendigung der Ausführungsplanung und Vergabe der Bauleistungen baulich umgesetzt werden kann.
Die zeitlichen Angaben finden Sie rechts im Zeitstrahl.
Bei Fragen zur Öffentlichkeitsbeteiligung:
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Brückenstraße 5-11
50667 Köln
Telefon: 0221 / 221-25044
E-Mail an das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Bei Fragen zum Projekt:
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
692/10
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln