Warenanlieferung, Sitzbänke und Sauberkeit vor den Ladenlokalen
Die Anlieferung der Geschäfte muss grundsätzlich täglich bis spätestens 10:00 abgeschlossen sein. Danach sind keine Fahrzeuge außer Pkws zugelassen. Pkws dürfen nur zum Ein- und Aussteigen bzw. zum Ein- und Ausladen anfahren und auch nur kurz anhalten.
Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 20 km/h begrenzt.
Überall wo es möglich ist, werden Sitzbänke wie auf der Schildergasse aufgestellt, ggf. direkt an einer fensterlosen Hausfassade.
Ich schlage außerdem vor, dass sich alle Geschäftsinhaber - wie in südlichen Ländern - zusätzlich (!) auch selbst um die regelmäßige Reinhaltung des öffentlichen Raums vor ihrem Ladenlokal kümmern.