Digitale Vereinfachungen in Verfahren zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen

Straßenbaubeiträge Beispielbild

Werden in einer Straße beispielsweise die Fahrbahn, der Gehweg, die Parkflächen, die Beleuchtung oder die Straßenentwässerung von Grund auf erneuert oder verbessert, muss die Stadt Köln die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer durch Straßenbaubeiträge an den Kosten beteiligen. Dazu ist sie nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) gesetzlich verpflichtet.

Wie die Straßenbaubeiträge berechnet werden, hat der Rat der Stadt Köln in der "Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen" (kurz: Straßenbaubeitragssatzung) festgelegt:

Straßenbaubeitragssatzung

Für kleinere Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen fallen keine Straßenbaubeiträge an. Nähere Informationen zu Anlass und Ablauf einer Beitragserhebung können Sie folgendem Informationsblatt entnehmen:


Sollten Sie als Grundstückseigentümer*in zukünftig von einer der oben genannten Maßnahmen betroffen sein, erhalten Sie ab sofort eine schriftliche Benachrichtigung, die unter anderem einen Link zu einer Seite unseres Beteiligungsportals enthält. Auf dieser Seite können Sie sich über die beabsichtigte Maßnahme inklusive Kostenfolgen informieren. Zudem können Sie über ein Kommentarfeld direkt Fragen zu Planung und Umsetzung der Erneuerungsmaßnahme stellen sowie gegebenenfalls Anregungen geben. Darüber hinaus stehen weitere Kontaktdaten zur Verfügung.

Wir freuen uns, wenn diese Verfahrensänderung beziehungsweise -ergänzung zu mehr Transparenz und Flexibilität im Rahmen der KAG-Verfahren beiträgt, auch wenn sie an der Höhe Ihres Beitrags leider nichts ändert.

Stadt Köln: Straßenbaubeiträge