Verpackungssteuer
Eine Verpackungssteuer, wie sie die Stadt Tübingen erhebt, besteuert Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck. Mehrwegverpackungen werden nicht besteuert.
Eine Verpackungssteuer, wie sie die Stadt Tübingen erhebt, besteuert Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck. Mehrwegverpackungen werden nicht besteuert.