Auflagen bei der Erteilung von Bau- und Betriebsgenehmigungen

Vielleicht kann die Stadt dem Einzelhandel/der Gastronomie ja über den aktuellen gesetzlichen Rahmen hinaus gehende Auflagen bei Neugenehmigungen machen. So wie es beispielsweise in einzelnen Branchen bzw. bestimmten Standorten Sortimentsbeschränkungen auf Grundlage des Einzelhandelskonzept gibt. Sozusagen einen Zero-Waste-Zusatz, der bestimmte Verpackungsarten oder Produkte aufgrund ihrer negativen Auswirkungen verbietet oder Quoten für Unverpacktes o.Ä. vorsieht.