Wohnen

Bebauung des Innenkarrees Rixdorfer Str. / Noellstr. / Berliner Str. / Bredemeyerstr.

Sehr geehrte Frau Reker,
das o.g. Thema wurde Ihnen Ende Januar in einem Brief (s.u.) zugesendet.
Leider haben Sie noch nicht geantwortet. Vielleicht tun Sie das jetzt im Dialog?!
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wir, die Interessengemeinschaft zum Bauvorhaben Noellstraße in Köln-Mülheim, wenden uns bzgl. des Bebauungsplanvorhabens an Sie. Wir sind gegen das Bauvorhaben! Die Interessengemeinschaft besteht aus Mietern und Eigentümern der benachbarten und anliegenden Grundstücke und Gebäude aus der Noellstr., Rixdorfer Str., Berliner Str. sowie der Bredemeyerstr.
Zu unserer großen Überraschung und folglich unserer Verärgerung haben wir, in der Vergangenheit und bis zum heutigen Tag, von der Stadt Köln keine Benachrichtigung zum Bauvorhaben erhalten. Eher zufällig kamen Gerüchte auf, dass "etwas gebaut" werden soll. Erst auf unsere Eigeninitiative hin haben wir dies und einige Details in Erfahrung bringen können. Das ist schlichtweg nicht akzeptabel. Man trifft keine Entscheidung über die Köpfe der Bürger hinweg und zieht dubiose Investoren aus vor.
Der dänische Investor bzw. Träger des Bauvorhabens, das Bankenkonsortium Ejendomsselskabet Nordtyskland Kommanditaktieselskab A/S, verspricht als oberstes Geschäftsziel: "...rentable Überschüsse für unsere Investoren. Unser Fokus liegt bei der positiven Weiterentwicklung unserer Mieteinnahmen. Das erreichen wir durch die positive Wertentwicklung unserer Wohnungen und Häuser, hierunter besonders durch Modernisierung im Zusammenhang mit dem Mieterwechsel." (www.coreproperty.dk) Das klingt nicht im Sinne der Bewohner, sondern hört sich nach Vertreibung an.
Folgende Gründe sprechen gegen die Bebauung:

Der Klimawandel ist im Gange, die Belastungen durch die Abgasemissionen und Hitze des Verkehrs sind hoch und gesundheitsschädlich.
Sie planen nun einen ca. 70 Jahre alten Baumbestand in unserer parkänlichen Grünanlage abzuholzen und durch einen Neubau zu verdichten.
Unsere Grünanlage bildet für alle Anwohner, Mieter und Eigentümer einen Pol der Ruhe und ist eine grüne Lunge.
Wir erfreuen uns an den zahlreichen Tieren wie Vögeln und Eichhörnchen.
Die Verdichtung wird zu einer erhöhten Lärmbelästigung führen, nicht nur aufgrund des neuen Gebäudes und seiner Einwohner, sondern auch durch das Fehlen der Bäume.
Darüber hinaus wird der Neubau den Bewohnern der Rixdorfer Str. im wahrsten Sinne des Wortes das Sonnenlicht rauben und gleichzeitig für Hitzestau sorgen.
Durch die Bebauung bzw. Verdichtung werden die benachbarten Eigentümer Wertminderung Ihrer Immobilien erfahren.
Für die Vielzahl der Bewohner ist unsere Grünanlage ein Alleinstellungsmerkmal.

Dabei fehlt es der Stadt Köln nicht an Bauflächen. Beispielsweise befindet sich nur wenige 100 Meter weiter eine freie Fläche gegenüber dem Gelände der MEDA, ehemals Tropon Werk. Exakt an der Ecke Neurather Ring und Berliner Str. Diese Fläche wurde in der Vergangenheit als Parkplatz genutzt. Nun liegt sie seit langem brach.
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Die Vorhabenträgerin zwei Blockinnenbereiche an der Noellstraße in Köln-Mülheim mit 4 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt bis zu 44 Wohneinheiten nachzuverdichten. Hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.  Das Bebauungsplanverfahren ist noch nicht abgeschlossen, Bezirksvertretung Mülheim 13.03.2017) Stadtentwicklungsausschuss (30.03.2017) haben in öffentlicher Sitzung den Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in Form eines öffentlichen Aushangs im Bezirksrathaus Mülheim vom 01.06. bis 14.06.2017 statt, die Beschlussfassung hierzu findet sich unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bebauungsplaene/aktuelle-bebauungsplaene/noellstrasse-koeln-muelheim. Ihre Kritik am Beteiligungsverfahren wird Gegenstand der kontinuierlichen Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung des Stadtplanungsamtes.

Die inhaltlichen Anregungen zur Planung werden von der Verwaltung fachlich geprüft, bewertet und Bezirksvertretung und Stadtentwicklungsausschuss zur abwägenden Beschlussfassung vorgelegt (Vorgabenbeschluss zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs).
Das Planungsvorhaben umfasst neben der Nachverdichtung der Innenblöcke, auch den Ausbau der Dachgeschosse der bestehenden 4-geschossigen Bebauung Rixdorfer Straße 3-13, Noellstraße 1-6. Dieser ist nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan von 1964 zulässig, daher können auf Grundlage der erteilten Baugenehmigung Arbeiten durchgeführt werden.
Die Vorhabenträgerin erfüllt nach den der Verwaltung vorliegenden Unterlagen die Voraussetzungen zur Durchführung eines Vorhaben- und Erschließungsplans nach Baugesetzbuch (§ 12 BauGB). Das gesamte Vorhaben unterliegt den Bestimmungen des „Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln“ (KoopBLM). Die Vorhabenträgerin wird unter anderem dazu verpflichtet, 30 % der neu entstehenden Geschossfläche Wohnen entsprechend den Wohnraumförderbestimmungen des Landes NRW zu errichten. Eine schriftliche Grundzustimmung zur Anwendung des KoopBLM liegt vor.
Durch die stetig wachsenden Bevölkerungszahlen ist der Gesamtwohnungsbedarf deutlich höher als in den letzten Jahren angenommen. Die Kölner Wohnungspolitik verfolgt das Ziel, Flächen systematisch zu identifizieren, die zeitnah als Wohnbauland genutzt werden können, um den kontinuierlich hohen Wohnraumbedarf (ca. 66.000 Wohnungen bis 2029) decken zu können. Nachverdichtungen von bereits erschlossenen Siedlungsbereichen stellen einen wichtigen Beitrag dar und berücksichtigen in besonderem Maße die Vorgaben des Baugesetzbuchs zum flächensparenden, umwelt- und klimagerechten Bauen. Bei der genannten Fläche am Neurather Ring handelt es sich um ein im Flächennutzungsplan dargestelltes, und in einem Bebauungsplan festgesetztes Industriegebiet. Die Verwaltung hält an diesem Gewerbestandort fest, um auch der Nachfrage nach gut erschlossenen Gewerbeflächen im Sinne eines konkurrenzfähigen Wirtschaftsstandorts gerecht werden zu können.Für weitere Fragen zur Planung „Noellstraße in Köln-Mülheim“ stehen Ihnen gerne die Mitarbeiter*innen des Stadtplanungsamtes zur Verfügung.

Eine ausführliche Antwort wird Ihnen per Post zugesandt.