Offenes Thema aus dem Bezirk Ehrenfeld

Venloer Str. - Ad-Hoc-Maßnahmen für den Radverkehr

Radfahrende sind auf der Venloer Str. - zwischen Äußerer und Innerer Kanalstr. - täglich erheblichen Gefahren ausgesetzt.
Ein Radverkehrskonzept wird immer wieder in Aussicht gestellt. Dieses schafft jedoch kurzfristig keine Abhilfe.
Aufgrund der Fördermittelbindung ist eine kurzfristige Umänderung in eine Einbahnstraße offenbar nicht möglich.

Frage:
Welche anderen kurzfristigen Maßnahmen werden Sie für die Venloer Str. ergreifen? Wie sieht es mit einer kurzfristigen Anordnung eines Überholverbotes mit Zeichen 277.1 aus? Dieses sollte in Bezug auf die Fördermittelproblematik unschädlich sein, da eine Anordung aus Verkehrssicherheitsgründen hier nicht schädlich sein dürfte.

Danke

Diese Frage wurde live im Stadtgespräch beantwortet.

Frau Oberbürgermeisterin Reker dankt Ihnen nochmals für Ihre Frage und Anregung im Rahmen des digitalen Stadtgesprächs Ehrenfeld. Das zuständige Fachdezernat hat das Anliegen im Nachgang geprüft, kann Ihrem Wunsch, das Zeichen 277.1 (Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen) anzuordnen, jedoch nicht folgen. Die Venloer Straße ist aufgrund der verschiedenen Ansprüche an den öffentlichen Verkehrsraum sicherlich anspruchsvoll und auch aufgrund der Verkehrsmengen intensiv genutzt, objektiv kann hier aber nicht von erheblichen Gefahren gesprochen werden. Es existiert bezüglich des Überholverbots von einspurigen Fahrzeugen noch keine Verwaltungsvorschrift, wie und wo dieses Zeichen angebracht werden kann. Des Weiteren beinhaltet die StVO bereits ein Überholverbot von Radfahrenden, sofern innerorts kein Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann (vgl. § 5 Abs. 4 StVO). Da die StVO bereits ein Überholverbot vorsieht, ist keine gesonderte Anordnung angezeigt. Die Verwaltungsvorschriften führen hierzu im Übrigen aus, dass Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, nicht anzuordnen sind.

 

Im Rahmen der Erarbeitung des Radverkehrskonzeptes für den Stadtbezirk Ehrenfeld bildet die Venloer Straße zwischen der Inneren Kanalstraße und dem Ehrenfeldgürtel einen gesonderten Untersuchungsraum. Aus diesem Grund wurden für diesen Streckenabschnitt umfangreiche Analysen, z. B. eine vertiefende Unfallanalyse und weitere Verkehrsuntersuchungen durchgeführt. Die Verwaltung wird anhand der durchgeführten Analysen und verkehrlichen Untersuchungen und der Empfehlungen des Facharbeitskreises eine Beschlussvorlage mit allen Planungsvarianten für den Verkehrsausschuss unter Beteiligung der Bezirksvertretung Ehrenfeld erarbeiten.