Wohnen

Rechtswidrige Umwidmung von Garagen in Lagerräume

Meines Wissens nach ist die Nutzung von Fahrzeuggaragen als reine Lagerräume unzulässig und bußgeldbewährt.
In Ehrenfeld besteht massivste Parkplatznot - dennoch sieht man immer wieder, dass private Garagen als reine Lagerräume genutzt werden und das Fahrzeug dann auf der Straße abgestellt wird.
Wie geht die Stadt dagegen vor?
Danke

Die Nutzungsänderung eines errichteten Gebäudes bedarf grds. einer Baugenehmigung, so also auch die dauerhafte Nutzung einer Garage als Lagerraum. Es ist zutreffend, dass eine ungenehmigte Nutzungsänderung nach den Vorschriften der BauO NRW als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Bisher hat das Bauaufsichtsamt als zuständige Ordnungsbehörde aus Opportunitätsgründen von einer Ahndung in den meisten Fällen abgesehen. Bei dieser Entscheidung waren folgende Gründe maßgeblich:

  • In zahlreichen Fällen ist der Nachweis der Nutzungsänderung rechtlich sehr aufwändig, da oftmals bei Eröffnung der Verfahren vorgetragen wird, dass die Gegenstände nur kurzfristig und vorübergehend untergestellt wurden, also eine Nutzungsänderung überhaupt nicht beabsichtigt sei. Auch kann der Nachweis oftmals deshalb nicht geführt werden, weil die Garage nicht einsehbar ist und regelmäßige Kontrollen ohne Anlass nicht durchgeführt werden. Insofern scheitert eine Ahndung in der Praxis oftmals am Nachweis des Tatbestands.
  • Außerdem würde auch eine Ahndung der ungenehmigten Nutzungsänderung von Garagen mittels Bußgeld nicht zu einer Verminderung des Parkdrucks führen, da niemand gezwungen werden kann, sein Fahrzeug in einer vorhandenen Garage abzustellen.
  • Darüber hinaus mussten aufgrund der vorhandenen Personalressourcen vorrangig Maßnahmen der Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durchgeführt werden.

Gegenwärtig ist geplant, die Organisationsstruktur für die Bearbeitung bauordnungsrechtlicher Bußgeldtatbestände zu verändern. Insofern besteht die Absicht, Bußgeldverfahren in diesem Bereich zukünftig intensiver zu bearbeiten.