Offenes Thema aus dem Bezirk Ehrenfeld

DANKE: Prüfung der Anordnung Verbot des Überholens von Radfahrenden auf der Venloer Str.

Dank an Frau Oberbürgermeisterin im Hinblick auf die angekündigte Prüfung!

Frau Oberbürgermeisterin Reker dankt Ihnen nochmals für Ihre Frage und Anregung im Rahmen des digitalen Stadtgesprächs Ehrenfeld. Das zuständige Fachdezernat hat das Anliegen geprüft, kann Ihrem Wunsch, des Überholverbots von einspurigen Fahrzeugen anzuordnen, jedoch nicht folgen. Die Venloer Straße ist aufgrund der verschiedenen Ansprüche an den öffentlichen Verkehrsraum sicherlich anspruchsvoll und auch aufgrund der Verkehrsmengen intensiv genutzt, objektiv kann hier aber nicht von erheblichen Gefahren gesprochen werden. Es existiert bezüglich des Überholverbots von einspurigen Fahrzeugen noch keine Verwaltungsvorschrift, wie und wo dieses Zeichen angebracht werden kann. Des Weiteren beinhaltet die StVO bereits ein Überholverbot von Radfahrenden, sofern innerorts kein Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann (vgl. § 5 Abs. 4 StVO). Da die StVO bereits ein Überholverbot vorsieht, ist keine gesonderte Anordnung angezeigt. Die Verwaltungsvorschriften führen hierzu im Übrigen aus, dass Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, nicht anzuordnen sind.

 

Im Rahmen der Erarbeitung des Radverkehrskonzeptes für den Stadtbezirk Ehrenfeld bildet die Venloer Straße zwischen der Inneren Kanalstraße und dem Ehrenfeldgürtel einen gesonderten Untersuchungsraum. Aus diesem Grund wurden für diesen Streckenabschnitt umfangreiche Analysen, z. B. eine vertiefende Unfallanalyse und weitere Verkehrsuntersuchungen durchgeführt. Die Verwaltung wird anhand der durchgeführten Analysen und verkehrlichen Untersuchungen und der Empfehlungen des Facharbeitskreises eine Beschlussvorlage mit allen Planungsvarianten für den Verkehrsausschuss unter Beteiligung der Bezirksvertretung Ehrenfeld erarbeiten.