Trauer und Bestattung

Keine Urnenfelder auf Friedhof Koeln-Rheinkassel

Gut finde ich es, dass Sie uns als Kölner Bürger anregen, zur Zukunftsgestaltung der Friedhöfe in unserer Heimatstadt Vorschläge zu machen.
Der Friedhof ist - wie es immer schon war - ein Ort, auf dem unsere Toten die letzte Ruhe finden.
Bevor man über weitere Nutzung des Friehofs nachdenkt, sollte man vorher die Bestattungsmöglichkeiten, auch auf den kleineren Kölner Friedhöfen, an die heutigen Gegebenheiten anpassen.
Vor 50 Jahren war die Erdbestattung die bevorzugte Form, Urnenbestattungen eher die Ausnahme.
Heute sind die Erdbestattungen zu Gunsten von Urnenbeisetzungen zurückgegangen.

Auch bei uns, auf dem Friedhof in Köln-Rheinkassel, haben die Urnenbeisetzungen in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies werden die statistischen Aufzeichnungen der Friedhofsverwaltung bestätigen.
Urnen werden normalerweise in Urnengräbern und nicht in grossen
Sarggräbern beigesetzt.
Auf unserem Friedhof in Köln-Rheinkassel sind keine Urnengrabfelder ausgewiesen, weshalb die Urnen in herkömmlichen grösseren Gräbern beigesetzt werden.
Dadurch sind die Kosten für Einfassung, Denkmal und Grabpflege weit höher als bei kleinen Urnengräbern.
Warum hier bei uns noch keine Urnengrabzonen eingerichtet worden sind weiss ich nicht.
Freiflächen für Urnenfelder, Kolumbarien, Stehlen- oder Baumbestattung sind vorhanden.

Schön wäre es, wenn unsere "Stadtväter" auch in Köln- Rheinkassel genannte Urnenbestattungs-Möglichkeiten einrichten würden.
Paul Longerich

Kommentare

Preispolitik bei den Gebührenerhebungen

Das Problem, das Sie hier ansprechen, dass in Rheinkassel Urnen in normal großen Sarggräbern beigesetzt werden, hat m. E. nur einen einzigen Grund: Bei einer Bestattung werden von der Stadt gundsätzlich Gebühren erhoben. Da bringt die "Nutzungsfläche" für einen Sarg doch wesentlich mehr Geld ein, als die für ein kleines Urnenloch. Um eine Sarggrabstätte auszuheben, bedarf es eines Kleinbaggers, der von einer Person bedient werden muss, und in Rheinkassel fehlt es wahrscheinlich an einem passenden kleineren Erdaushebungsgerät mangels entsprechender Mittel für die Anschaffung. Man hat zwar inzwischen schon Jahre Zeit gehabt, hier ein Konzept für eine Umgestaltung zu erstellen, aber bedenken Sie, auch das erfordert eine gewisse Flexibilität . Also, warum nicht lassen, wie es ist und der Anspruch auf Gebührenerhebungen für die größeren Nutzungsflächen bleibt bestehen.