Trauer und Bestattung

Friedhöfe 2025

Mit großem Befremden habe ich das Anliegen „Friedhof für alle“ und die Art und Weise der „stillen“ Öffentlichkeitsarbeit zur Kenntnis genommen. In meinem und im Interesse von weiteren 9 Personen (= keine Internetaffinität) sprechen wir uns gegen eine abweichende Nutzung, bspw. stärkere Sport- oder Freizeitaktivitäten o. a., auf Friedhöfen aus. Friedhöfe sind dazu bestimmt, den Angehörigen Verstorbener ein ungestörtes Gedenken in einem Raum zu ermöglichen. Für diese Zweckbestimmung wird letztendlich ein Grabnutzungs-recht käuflich erworben, das die Rechte und Pflichten inkl. Haftung - siehe Friedhofsatzung vom 24.04.2014 - beinhaltet.
Um allen Kölnern eine stärkere Nutzung an Sport- oder Freizeitaktivitäten zu ermöglichen, sind - außerhalb von Friedhöfen - zusätzliche Flächen zu schaffen. Diese Thematik ist nicht neu. Die heutige Meldung, dass am 6.7.2019 entschieden wurde „viel Grün des Äußeren Grüngürtels“ für ein Leistungs-zentrum mit Kunstrasen zu Verfügung zu stellen, verwundert daher umso mehr.