Antwort 7598 auf Frage 6952

Frage: 
6. Frage: Sollen schon vorhandene bauliche Nutzungen erhalten bleiben?
Antworten: 

Sie sollen erhalten bleiben.

Oberirdische historische Gebäudeteile der Festungswerke sollten auf jeden Fall erhalten bleiben. Unteridische Festungswerke wie z. B. Fort II sollten oberirdisch durch entsprechende Wege oder auch durch Grünanlagen gekennzeichnet werden. GANZ WICHTIG. Infoschilder zu historisch interessanten Orten sollten im gesamten Inneren und Äußeren Grüngürtel aufgestellt werden. Diese Orte sind z. B. die bestehenden Forts, die Fundamenten der ehemaligen Fort II und III, aber auch den Wallanlagen sowie des internationalen Hubschrauberflughafen an der Venloerstraße gekennzeichnet werden. Alle Infotafeln sollte per QR-Code auf entsprechende Webseiten verlinkt werden. Dazu ein weiterer Hinweis: diese Infoschilder sollten von Experten gestaltet werden, die neben dem Fachwissen auch das Bildmaterial haben. Dazu ein Negativbeispiel: Am Fort IV Bocklemünd steht eine Infostafel, die von einem Angestellten der Stadt Köln geschrieben wurde. Auf dieser Tafel kann man nachlesen, dass das Fort einen verschlossenen Eingang hatte (Wer hat zu Hause keine verschlossenen Eingang?). Leider hat der Text auch inhaltliche Fehler. NICHT angesprochen wurden die historischen Besonderheiten, dass im Fort IV (eines der drei großen Forts des Äußeren Festungsrings) die Kölner Luftschiffer und im 2. Wk dort der Gefechtsstand der Kölner Luftabwehr stationiert war. Ich hatte damals ein Angebot inkl. Textvorschlag an den Herrn geschrieben, das wurde aber nicht angenommen.