Allgemeine Hinweise

Lärmschutz

- Schutz gegen Straßenbahn-Lärm (an den Fahrzeugen oder am Gleis) für die Nutzer des Grünzuges und der Anwohner
- Schutz der Anwohner gegen Lärm, welcher durch einzelne geplante Gestaltungsmaßnahmen hervorgerufen wird (z.B. die Benutzung eines Skateparks nur zu bestimmten Uhrzeiten zulassen, oder Umsetzung solcher Maßnahmen nur in einem Bereich ohne direkte Anwohner)