Überschwemmungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anwohner von Martha-Heublein-Strasse habe es festgestellt, daß bei starkem Regen kommt es oft zu Überschwemmungen der Kellerräumen und wie soll es aussehen wenn sich noch andere Häusern dazu anschließen.

Antwort der Verwaltung:

Da es sich bei dem Vorhaben um keine Erstbebauung handelt, besteht für das Grundstück in Bezug auf das Niederschlagswasser keine gesetzliche Verpflichtung zur Versickerung, Verrieselung oder Einleitung in ein naheliegendes Gewässer. Grundsätzlich wäre eine Einleitung in das städtische Kanalnetz daher möglich. Die Starkregenvorsorge hat in den letzten Jahre an Bedeutung gewonnen und ist ein wesentlicher Bestandteil aller aktueller Planungen.

Im weiteren Verfahren werden die Möglichkeiten zur ortsnahen Beseitigung des Niederschlagswassers in Abstimmung mit den Stadtentwässerungsbetrieben AöR geprüft und ins städtebauliche Konzept integriert. Ein geeignetes Entwässerungskonzept für Starkregenereignisse ist Teil der Planungsaufgabe.