3) Planungsgrundsätze

Die Ergebnisse der Beteiligung wurden bei der Erstellung von Planungsgrundsätzen für die anstehende Vorentwurfsplanung berücksichtigt.
Leider können dabei nicht alle Wünsche der Bürger*innen bei der Planung berücksichtigt werden. Die Gründe hierfür sind vielfältig und sind unter den oben gelisteten Hauptanliegen erläutert. Eine Vielzahl der genannten Wünsche der Bürger*innen kann und soll aber bei der Planung berücksichtigt werden.


Ergänzt durch den bereits im März 2021 von der Bezirksvertretung Nippes gefassten Beschluss sowie die Planungsgrundsätze, die die Fachverwaltung auf Grundlage einer Mängelanalyse formuliert hat, ergeben sich insgesamt folgende Leitlinien für den laufenden Planungsprozess:

  • Aufenthaltsqualität erhöhen
  • Begrünung / Entsiegelung / Wasserflächen vorsehen
  • Parkplätze reduzieren
  • mehr / größere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder anbieten
  • mehr (sichere) Querungsmöglichkeiten anbieten
  • Verkehr reduzieren / beruhigen / umleiten
  • Gehwege freiräumen / ordnen
  • umliegende Straßen nicht mit mehr Verkehr belasten
  • Geschwindigkeit durch ergänzende bauliche Maßnahmen reduzieren
  • verkehrsberuhigten Geschäftsbereich / Zone 20 vorsehen
  • ausreichend Ladezonen einrichten
  • Multifunktionsflächen einrichten
  • Gehwege und Multifunktionsflächen durch bauliche Strukturen von der Fahrbahn trennen
  • Bestandsbäume erhalten und zusätzliche Bäume pflanzen
  • Barrierefreiheit sicherstellen
  • Ampeln abbauen
  • zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduzieren (bereits umgesetzt)

Am 26. November 2021 präsentierte die Verwaltung der Bezirksvertretung Nippes die Ergebnisse der Beteiligung sowie die daraus erschlossenen Planungsgrundsätze im Rahmen eines Fachgespräches.
Unter Berücksichtigung dieser Planungsgrundsätze empfiehlt die Verwaltung die für die Beteiligung vorgeschlagenen Querschnittsgestaltungen umzusetzen:

  • Südlicher Bereich: Geschäftsstraße (mit Radfahrstreifen) oder Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Mischfläche)
  • Zentraler Bereich: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich
  • Nördlicher Bereich: Geschäftsstraße (mit Radfahrstreifen)

Als Ergebnis des Fachgespräches wurde vereinbart, dass die Verwaltung eine entsprechende Vorentwurfsplanung erstellt. Für den südlichen Bereichen werden dabei beide Planungsideen als Einzelvarianten ausgearbeitet.

Wollen Sie mehr über die Auswertung des Beteiligungsverfahrens zur Umgestaltung der Neusser Straße erfahren? 

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