2) Hauptanliegen der Bürger*innen und Erläuterung der Verwaltung zu diesen
Die Aufenthaltsqualität soll erhöht werden
Als Bezirkszentrum hat die Neusser Straße im zentralen Abschnitt zwischen Kempener Straße und Niehler Kirchweg eine wichtige Versorgungsfunktion für den gesamten Stadtbezirk Nippes. Der Geschäftsbesatz ist dicht und dient gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln vorrangig dem kurzfristigen Bedarf, mit Angebotsergänzungen im mittel- und langfristigen Bedarf. Außerdem prägen Gastronomiebetriebe mit Außeneinrichtungen im Sommer das geschäftige Treiben auf der Straße. Oberstes Ziel der Umgestaltung ist daher, neben der verkehrlichen Verbesserung, die Aufenthaltsqualität zu optimieren. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es grundsätzlich vorgesehen, die Nebenanlagen nach Möglichkeit zu verbreitern, um Platz für Fußgänger zu schaffen. Um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, sollen unter anderem mehr Flächen für Außengastronomie zur Verfügung gestellt werden und zusätzliche Sitzangebote für Fußgänger geschaffen werden.
Es soll mehr Begrünung / Entsiegelung / Wasserflächen angeboten werden
Unabhängig der vorgesehenen Führungsformen (Mischverkehr oder Radfahrstreifen) berücksichtigt die Planung den Erhalt der Bestandsbäume. Zusätzlich sollen weitere Bäume gepflanzt werden. Ob und welche weiteren Maßnahmen zur Begrünung oder Entsiegelung vorgesehen werden, wird im weiteren Verlauf der Planung geprüft.
Die Parkplätze sollen reduziert werden
Aufgrund der benötigten Flächenbedarfe zur Umsetzung der Planungsgrundsätze (mehr Grün, Verbreitern der Gehwege, et cetera) kann die aktuelle Stellplatzanzahl im Planungsabschnitt nicht erhalten bleiben. Die Bezirksvertretung Nippes hat im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses im März 2021 beschlossen, dass die Anzahl der Stellplätze massiv reduziert werden soll. Seitens der Verwaltung gibt es derzeit keine eigenen Bemühungen, Quartiersgaragen zu bauen. Die Verwaltung bietet privaten Investor*innen einen Baukostenzuschuss an, der aus Stellplatzablösemitteln refinanziert werden kann, um einen finanziellen Anreiz hierfür zu schaffen. Vor dem Hintergrund des seit rund 20 Jahren fehlenden Investor*inneninteresses wurden bisher keine Quartiersgaragen realisiert. Vor dem Hintergrund des Masterplan Parken sollen die Potenziale für die Realisierung von Quartiersgaragen erneut geprüft werden. Alternative Parkangebote können daher kurzfristig nicht geschaffen werden.
Die Gehwege sollen verbreitert werden
Die Gehwege zu verbreitern ist ein grundsätzliches Ziel der Planung. Bei der Umsetzung eines Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches ist dies ohne Einschränkungen möglich. Der Radverkehr wird hier gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr im Mischverkehr geführt, sodass die dadurch gewonnenen Flächen den Gehwege zugeschlagen werden können.
Bei der ebenso gewünschten Umsetzung einer möglichst breiten separierten Radverkehrsführung ist es hingegen größtenteils nicht möglich, die Gehwege zu verbreitern, da der entsprechende Flächenbedarf für die Radverkehrsführung benötigt wird.
Es soll eine Fußgängerzone eingerichtet werden (Autofrei)
Die Einrichtung einer Fußgängerzone setzt voraus, dass alle einmündenden Straßen im Bereich der Fußgängerzone als Einbahnstraßen eingerichtet werden. Zusätzlich müsste die Richtung bereits zulaufenden Einbahnstraßen gedreht werden, sofern aus Platzgründen kein Wendehammer umsetzbar ist.
Ob die vorhandenen Flächen in den einmündenden Straßen zur Einrichtung eines Wendehammers ausreichen wäre vorab zu prüfen, da dieser auch von Ver- und Entsorgungsfahrzeugen befahrbar sein muss. Der benötigte Flächenbedarf eines Wendehammers ist mit einem deutlichen Stellplatzverluste in den betroffenen Straßen verbunden.
Der mit der Umplanung der einmündenden Straßen verbundene planerische Mehraufwand führt zu einer Verzögerung des eigentlichen Projektes von mehreren Jahren. Zusätzlich ist zu prüfen, ob die dortigen Umbauarbeiten kommunalabgabepflichtig sind und somit ggf. Kosten für die Anlieger verursachen.
Zusätzlich führt die Einrichtung einer Fußgängerzone und daraus resultierender Durchfahrtssperre für den Kfz-Verkehr aus den o.g. Gründen insgesamt auch zu Mehrbelastungen der umliegenden Straßen.
Aus den oben genannten Gründen ist die Einrichtung einer Fußgängerzone derzeit nicht Bestandteil der Planung.
Die Fahrradwege sollen verbreitert werden
Aktuell sind im betroffenen Abschnitt der Neusser Straße Schutzstreifen mit einer variierenden Breite von 1,30 bis 1,75 markiert. Die Schutzstreifen sind deutlich unterdimensioniert, der Sicherheitstrennstreifen, der Schutz vor dem ruhenden Pkw-Verkehr bieten soll, fehlt komplett.
Aufgrund des vorhandenen Baumbestandes, der erhalten werden soll, verbleibt im betroffenen Bereich der Neusser Straße eine Breite von ca. 9,80 Meter um den fließenden Rad- und Kfz-Verkehr unterzubringen. Die Fahrbahnbreite für den Kfz-Verkehr wird im Rahmen der Planung auf das für die Begegnung von zwei Bussen oder Lkw notwendige Mindestmaß von 6 Metern reduziert. Für den Radverkehr verbleiben somit 3,80 Meter. Um die Sicherheit für den Radverkehr zu erhöhen, ist es vorgesehen, statt der heutigen Schutzstreifen zukünftig Radfahrstreifen zu markieren. Diese haben gegenüber den Schutzstreifen zwei entscheidende Vorteile:
- Mit 1,90 Meter sind sie deutlich breiter als die bisherigen Schutzstreifen.
- Radfahrstreifen werden mit einer durchgezogenen Linie markiert und dürfen vom Kfz-Verkehr im Gegensatz zu Schutzstreifen nicht mitbenutzt bzw. überfahren werden.
- Ein Benutzungsverbot für den Kfz-Verkehr verbietet das Befahren sowie das Halten und Parken.
Im zentralen Bereich zwischen Nelkenstraße und Scharnhorststraße sind die nutzbaren Breiten durch Zugänge der Stadtbahnhaltestelle Florastraße sowie aufgrund einiger Sprünge in der Gebäudekante zu schmal für die Einrichtung von Radfahrstreifen.
Die Bezirksvertretung Nippes hat für diesen und ergänzend für den südlichen Bereich daher im März 2021 die Umsetzung eines sogenannten „Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches“ beschlossen. Der Verkehrsberuhigte Geschäftsbereich zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass der Radverkehr mit dem Kfz-Verkehr gemeinsam im Mischverkehr geführt wird. Eine Markierung von Radfahrstreifen ist daher in diesen Bereichen nicht möglich. Die gemeinsame Führung trägt zum einen dazu bei, die Geschwindigkeiten zu reduzieren, da Rad- und Kfz-Verkehr sich hier eine Fläche teilen und die Geschwindigkeit auf 20 km/h reduziert wird.
Die Neusser Straße soll eine Einbahnstraße werden
Der Wunsch nach einer Einbahnstraße war von den meisten Bürger*innen durch einen daraus resultierenden Gewinn von Flächen für den Fuß- und Radverkehr begründet. Der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach einer Einbahnstraße ist daher gleichzusetzen mit dem Wunsch nach einer Spurreduzierung auf nur noch einen Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr.
Eine solche Spurreduzierung der Neusser Straße führt zu Mehrbelastungen der umliegenden Straßen, insbesondere der anliegenden Wohnstraßen. Entgegen der Klimaziele wird durch zusätzlich notwendige Umfahrungen Mehrverkehr erzeugt.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Einbahnstraße durch den fehlenden Gegenverkehr grundsätzlich zu schnellerem Fahren verleitet und die gefahrenen Geschwindigkeiten steigen.
Eine Einbahnstraße beinhaltet, dass für den Busverkehr mindestens in einer Richtung eine alternative Linienführung vorzusehen ist. Eine direkte Anbindung an die Stadtbahn entfällt hierdurch zumindest für eine Fahrtrichtung des Busses. Die Erschließungswirkung der Busverbindungen verschlechtert sich gegenüber der heutigen Situation.
Aus den oben genannten Gründen ist die Einrichtung einer Einbahnstraße derzeit nicht Bestandteil der Planung.
Der Verkehr soll reduziert / beruhigt / umleitet werden
Derzeit ist die Neusser Straße als Bundesstraße B9 Teil des sogenannten klassifizierten Netzes und hat für den Kfz-Verkehr überörtliche Bedeutung.
Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung strebt an, den Straßenzug in eine Gemeindestraße umzustufen, da sich die Verkehrsbedeutung der Neusser Straße im Laufe der Zeit verändert hat und zukünftig weiter verändern wird. Die Umstufung ist ein behördlicher Prozess, für den die Stadtverwaltung bei der Bezirksregierung einen Antrag stellt. Mit der Umstufung werden die straßenrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche und verkehrliche Umgestaltung der Neusser Straße geschaffen.
Schwerpunkt der Planung liegt insbesondere auf der Verbesserung für den Fußverkehr. Durch Geschwindigkeitsreduzierungen und häufige Fußverkehrsquerungen soll die Strecke für den Kfz-Verkehr-Durchgangsverkehr an Attraktivität verlieren und damit zu einer Reduzierung bzw. Umleitung des Verkehrs beitragen.
Die Parkplätze sollen erhalten bleiben und/oder es sollen alternative Parkangebote geschaffen werden
Aufgrund der benötigten Flächenbedarfe zur Umsetzung der Planungsgrundsätze (mehr Grün, Verbreitern der Gehwege, etc.) kann die aktuelle Stellplatzanzahl im Planungsabschnitt nicht erhalten bleiben. Die Bezirksvertretung Nippes hat im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses im März 2021 beschlossen, dass die Anzahl der Stellplätze massiv reduziert werden soll.
Seitens der Verwaltung gibt es derzeit keine eigenen Bemühungen, Quartiersgaragen zu bauen. Die Verwaltung bietet privaten Investoren einen Baukostenzuschuss an, der aus Stellplatzablösemitteln refinanziert werden kann, um einen finanziellen Anreiz hierfür zu schaffen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und dem seit rund 20 Jahren fehlenden Investoreninteresse zeigt die Erfahrung, dass derzeit keine nennenswerten Potenziale, über diesen Weg Quartiersgaragen zu realisieren.
Alternative Parkangebote können daher kurzfristig nicht geschaffen werden.
Es sollen mehr / größere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder angeboten werden
Um dem hohen Stellplatzbedarf für Fahrräder entlang der Neusser Straße entgegenzukommen, ist geplant, die Anzahl an Fahrradstellplätzen deutlich zu erhöhen. Das Angebot soll außerdem durch Lastenradstellplätze ergänzt werden.
Der Radverkehr soll baulich vom Kfz-Verkehr getrennt werden
Für eine bauliche Trennung zwischen Radverkehr und Kfz-Verkehr sind die verfügbaren Flächen nicht ausreichend. Die Anzahl an Parkständen wird insgesamt deutlich reduziert. Dennoch müssen insbesondere für den Liefer- und Ladeverkehr Flächen zur Verfügung gestellt werden, damit die Anlieferung der umliegenden Geschäfte weiterhin sichergestellt bleibt. Um dies zu erreichen, wird die Radverkehrsführung entsprechend überfahrbar bleiben.
Es sollen mehr (sichere) Querungsmöglichkeiten angeboten werden
Im Rahmen der Umgestaltung sollen an geeigneten Stellen Querungen für Fußgänger*innen angeboten werden. Diese werden jeweils mit einer Mittelinsel als Querungshilfe und einer Zebrastreifenmarkierung ausgestattet, um den Fußgängerverkehr beim Queren zu bevorrechtigen. Diese Querungshilfen können bei der Planungsidee Geschäftsstraße eingerichtet werden.
Im Bereich eines Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches sollten laut Straßenverkehrsordnung keine Zebrastreifen eingerichtet werden. In diesen Bereichen wird jedoch die Fahrbahn auf eine Breite von 6 Metern reduziert, was das Queren gepaart mit einer Geschwindigkeitsreduzierung grundsätzlich deutlich erleichtert.
Die Verkehrskontrollen sollen verstärkt werden
Das Amt für Öffentliche Ordnung wird über die Umgestaltung informiert. Nach Fertigstellung der Maßnahme wird die Einhaltung der neuen Verkehrsregeln im Rahmen der personellen Möglichkeiten verstärkt kontrolliert.
Die Gehwege sollen freigeräumt / geordnet werden
Ebenso wie die Verbreiterung der Gehwege ist es auch grundsätzliches Ziel der Planung, diese insbesondere in den Laufbereichen möglichst frei von Möblierungen zu räumen, um Engstellen zu vermeiden und eine barrierefrei Nutzbarkeit zu ermöglichen.
Die umliegenden Straßen sollen nicht mehrbelastet werden
Ziel der Planung ist es, die Neusser Straße von quartiersfremden Durchgangsverkehren zu entlasten. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn vermeidbare Fahrten unterlassen werden, verstärkt die Verkehrsmittel des Umweltverbundes genutzt werden und nichtvermeidbare Verkehre anteilig auf andere Strecken verteilt bzw. umgeleitet werden. Eine spürbare Mehrbelastung für umliegende Straßen kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt daher nicht ausgeschlossen werden.
Die Geschwindigkeit soll reduziert werden
Eine Geschwindigkeitsreduzierung ist in jedem Fall ein grundsätzliches Ziel der Planung. Die geplante Reduzierung auf 30 km/h wurde bereits vorgezogen und im Sommer 2021 umgesetzt. Sofern ein Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich umgesetzt wird, kann die Geschwindigkeit in diesem Bereich weiter auf 20 km/h reduziert werden. Parallel dazu sollen bauliche Maßnahmen, wie die Einrichtung von Fußgängerüberwegen mit Mittelinseln und die städtebauliche Aufwertung des Straßenzuges, einen Beitrag zur Geschwindigkeitsreduzierung zu leisten.
Es soll ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich / Zone 20 eingerichtet werden
Zur weiteren Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten plant die Verwaltung in Teilbereichen einen Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich einzurichten. In einem Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich werden der motorisierte Individualverkehr (MIV) und der Radverkehr gemeinsam auf einer Fläche im Mischverkehr geführt. Der Radverkehr wird nicht separat geführt. Durch diese Führung kann die Fahrbahnbreite insgesamt deutlich reduziert werden. Die gewonnen Flächen werden dem Fußgängerverkehr, bzw. anderen Nutzungen wie Außengastronomie oder nichtkommerziellen Aufenthaltsflächen, zugeschlagen.
Im zentralen Bereich (ca. Nelkenstraße bis Scharnhorststraße) kann eine gewünschte Verbesserung der Radverkehrsführung aufgrund von baulichen Engstellen (U-Bahnaufgängen und Aufzügen) nicht umgesetzt werden. Dieser Bereich bietet sich daher für die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches an. Ob dieser über diesen Bereich begrenzt wird oder bis zur Kempener Straße verlängert wird, wird im weiteren Verlauf der Planung und in Abstimmung mit der Bezirksvertretung Nippes geprüft.
Voraussetzung für die Einrichtung des Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches ist die seitens der Verwaltung angestrebte Umstufung der Bundesstraße in eine Gemeindestraße.
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) soll verbessert / gestärkt / zugelassen werden
Im Rahmen der Umgestaltung werden alle in diesem Abschnitt liegenden Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut. Betriebliche Anpassungen, wie die Taktfrequenz zu erhöhen, obliegen der Zuständigkeit der Kölner-Verkehrs-Betriebe.
Es sollen ausreichend Ladezonen eingerichtet werden
Um den Gewerbeansässigen das Liefern und Laden zu ermöglichen, ist es vorgesehen, im Rahmen der Planung bedarfsgerecht Lade- und Lieferzonen einzurichten. Auf diese Weise soll das Laden und Liefern für die Gewerbetreibenden erleichtert und illegales Halten der Fahrzeuge auf der Fahrbahn bzw. den Radfahrstreifen vermieden werden. Die Einrichtung von Ladezonen ist daher ein entscheidender Faktor, um die Verkehrssicherheit entlang der Straße zu erhöhen.
Es soll eine Fahrradstraße eingerichtet werden
Eine Fahrradstraße dient zur Bündelung des Radverkehrs. Hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und Nebeneinanderfahren ist dem Radverkehr ausdrücklich erlaubt Andere Fahrzeuge dürfen die Straße nur dann benutzen, wenn es ihnen ein Zusatzschild erlaubt. Fahrradstraßen werden daher in der Regel dort eingerichtet, wo der Radverkehr Priorität hat oder zukünftig bekommen soll. Die Funktion der Neusser Straße als Hauptgeschäftsstraße und Bezirkszentrum von Nippes widerspricht dieser Grundvoraussetzung sowie dem Sinn einer Fahrradstraße, weshalb die Verwaltung von der Einrichtung einer Fahrradstraße entlang der Neusser Straße abrät.
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